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SCHWEBHEIM: Autowaschen auch am Sonntag

SCHWEBHEIM

Autowaschen auch am Sonntag

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    Nach neun Jahren startete Horst Schäfer ein zweites Mal den Versuch, die Genehmigung für den Betrieb seiner Autowaschanlage an der Tankstelle auch am Sonntag zu erhalten. Er stellte einen neuen Antrag an die Gemeinde. Der erste Antrag wurde 2006 zwar abgelehnt, aber mit der Vorgabe, die weitere Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls neu zu entscheiden.

    Im „Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ wird es den Gemeinden freigestellt, den Betrieb solcher Autowaschanlagen zu genehmigen. Außer an Neujahr, Karfreitag und den beiden Feiertagen an den christlichen Hochfesten kann der Betrieb ab 12 Uhr erlaubt werden.

    Mario Söllner und Frank Böhm sprachen sich für eine Betriebsgenehmigung aus. Seit damals habe sich die nachbarliche Situation entscheidend verändert, erklärte Söllner, und die Anlage sei so leise, dass er keine Bedenken habe. Auch Mario Müller und Lothar Schwarz unterstützten den Antrag.

    Thorsten Grimm fragte nach, welche Auswirkungen eine Genehmigung auf den gemeindlichen Autowaschplatz am Mühlweg habe, der sonntags geschlossen ist. Müsse man den dann nicht auch öffnen, wollte er wissen. Es sei allein die Entscheidung des Betreibers, wann etwas geöffnet werde, erklärte Bürgermeister Volker Karb und der Betreiber dieser Anlage sei schließlich die Gemeinde. Der Rat stimmte für eine Öffnung der Waschanlage sonntags von 12 bis 20 Uhr. Es gab nur eine Gegenstimme.

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