Im Sommer lockt der Main viele Badende: Das Schwimmen im Main ist jedoch oftmals gefährlich und nicht überall erlaubt. Das berichtet das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt in einer Pressemitteilung, der folgenden Informationen entnommen sind.
Die Badeverordnung für die Bundeswasserstraße Main enthält unter anderem ein generelles Schwimm- und Badeverbot für folgende Bereiche:
100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Schleusen- und Wehranlagen, einschließlich der Schleusenvorhäfen und Kraftwerksanlagen sowie Hafeneinfahrten;
50 Meter ober- und unterhalb von Schiffsliegeplätzen, Anlegestellen, Fähranlagen und Sperrtoren.
Die geltende Badeverordnung ist unbedingt zu beachten, schreibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Das Schwimmen in den gesperrten Bereichen birgt erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Sehr gefährlich ist der Sog im Bereich von Schiffen. Auch geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können durch das vom Schiff verdrängte Wasser nach unten gezogen werden.
Besonders für Kinder ist beim Baden in sehr flachen Buchten an der Bundeswasserstraße bei vorbeifahrenden Schiffen Obacht geboten. Die Schiffsschrauben ziehen das Wasser aus der Bucht und drücken es hinter dem Schiff verstärkt in die Bucht zurück. Kinder sollten daher besonders auf die Gefahren beim Baden im Main sensibilisiert werden.
Auf der Internetseite www.elwis.de der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes finden sich die Badeverordnungen als "Wasserstraßenbezogene Hinweise" in der Rubrik Sportschifffahrt.