Der Gemeinderat von Michelau beschloss einstimmig, das neue Förderprogramm des Bundes, die sogenannte Gigabit-Richtlinie 2.0 zu nutzen. Sie ermöglicht die Förderung von Breitbandanschlüssen bei Adressen, die nicht mit Bandbreiten von mindestens 200 Megabit pro Sekunde beim Hochladen ins Netz beziehungsweise 500 Megabit pro Sekunde beim Herunterladen aus dem Netz versorgt sind. Das Programm fördert nur Glasfaseranschlüsse. Für den Hausanschluss entstehen den Eigentümern keine Kosten. Nach Auswertung der Markterkundung wurden 418 Adressen in der Gemeinde als förderfähig erfasst.
Im Rahmen der Dorferneuerung 3 wurde über die Kostenbeteiligung am Umbau des ehemaligen Bauernhauses eines Dreiseithofs im Ortsteil Altmannsdorf beraten. Auf dem Gelände des Dreiseithofes wurde bereits der Kinderspielplatz errichtet. Die Dächer von Wohnhaus und Stallungen wurden ebenfalls saniert, der Hof wurde bereits neu gepflastert. Der Dreiseithof in Altmannsdorf soll erhalten bleiben, weil das Bauernhaus das Ortsbild prägt, und künftig öffentlich genutzt werden.
Die Sanierung des Wohnhauses war als Komplettsanierung geplant. Die Kosten dafür waren den Räten aber zu hoch. Jetzt ist in einem ersten Bauabschnitt geplant, die Fassade zu sanieren. Außerdem sollen neue Fenster und eine neue Eingangstür eingebaut werden. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Im hinteren Teil des Anwesens, im ehemaligen Kuhstall, ist der Einbau einer barrierefreien Toilettenanlage geplant. Beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) wurde ein Zuschuss beantragt. Das Projekt ist mit viel Eigenleistung zu realisieren. 16 Bürger haben sich bis jetzt dazu bereit erklärt, an der Sanierung mitzuhelfen. Die Maßnahmen werden nach und nach durchgeführt. Am wichtigsten ist der Einbau der neuen Fenster und der Eingangstür, um größere Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Für die Nutzung des Gebäudes gibt es bereits jetzt einige Anfragen. Die Gemeinde will dafür einen Unkostenbeitrag erheben. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis müsse stimmen. Bei Feiern sollte außerdem die Gefahr einer Lärmbelästigung der Anwohner beachtet werden. Auch Folgekosten seien zu beachten. Für die Dienstleistungen im Anwesen wie Reinigung und ähnliches müsse es einen Verantwortlichen geben. Das will man noch mit der Dorfgemeinschaft von Altmannsdorf klären.