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SCHWEINFURT: Baugebiet Eselshöhe: „Knackpunkt Doppelgarage“

SCHWEINFURT

Baugebiet Eselshöhe: „Knackpunkt Doppelgarage“

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    Ein Bauherr weicht mit seinem Haus deutlich vom Bebauungsplan ab. Eine Entscheidung, ob er so bauen darf, wurde vertagt. Sie könnte Grundsatzcharakter für die Eselshöhe West II haben.
    Ein Bauherr weicht mit seinem Haus deutlich vom Bebauungsplan ab. Eine Entscheidung, ob er so bauen darf, wurde vertagt. Sie könnte Grundsatzcharakter für die Eselshöhe West II haben. Foto: Foto: Gerd Landgraf

    „Haus kann man auch dem Bebauungsplan anpassen“

    CSU-Stadtrat Rüdiger Köhler im Bauausschuss des Stadtrates

    Schweinfurt freut sich über das große Interesse am Wohnen in der Stadt. In die 70 Häuschen im Yorktown Village wollten so viele Familien einziehen, dass gelost werden musste. Das Neubaugebiet Eselshöhe West II mit seinen cirka 90 Grundstücken ist praktisch ausverkauft. Der Stadtbus fährt bereits, gebaut wird an allen Ecken und Enden.

    Die meisten dieser Bauherren haben sich dabei an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan (N 27 b-1) gehalten.

    Und wo das nicht der Fall war, hat die Stadt bisher eher restriktiv gehandelt. Bei einem Bauvorhaben nun wollte die Bauverwaltung großzügiger sein. Das führte im städtischen Bauausschuss diese Woche zu einer kontroversen Diskussion.

    Vor allem der neue Standort für die Garage könnte zum Problem werden

    Die Pläne für dieses Haus an der Herbert-Müller-Straße wich in vier Punkten teils gravierend von den Vorgaben des Bebauungsplans ab. Die Stadt war der Meinung, dass das noch passt und deshalb die laut Baugesetzbuch (§ 31, Absatz 2) erforderlichen Befreiungen erteilt werden können. Die Bau-Stadträte spielten – zunächst – nur nicht mit.

    Sie waren nach leidenschaftlicher Diskussion am Donnerstag einstimmig (inklusive OB Sebastian Remelé) für eine Vertagung. Vor einer Entscheidung müssten die Nachbarn gehört werden. Deren Befragung ist offenbar schon angelaufen, ein Ergebnis lag zur Sitzung aber noch nicht vor.

    Das Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage überschreitet erstens die vorgeschriebene Baugrenze. Die geplante Wandhöhe weicht zweitens mit 4,80 Meter von den festgesetzten 4,50 Metern ab. Drittens ist eine Dachneigung von 32 statt der verlangten 38 Grad gewünscht. Die vierte Abweichung könnte der Knackpunkt sein: der Garagenstandort. Im B-Plan ist dafür ein solcher an der Herbert-Müller-Straße vorgesehen, samt Erschließung auch über diese Straße.

    Der Bauherr wünscht aber eine Verlegung in den Nordosten mit einer Extraerschließung über einen Wendehammer.

    Bauverantwortliche der Stadt sehen die Abweichungen als nicht so gravierend an

    Die Bauverantwortlichen der Stadt warben für diese Planung des Bauherrn, mit dem offensichtlich intensiv diskutiert worden war. Baujurist Jan von Lackum wie auch Bauverwaltungsamtsleiter Werner Duske sahen die Abweichungen in den ersten drei Punkten im Rahmen. Das Baufenster, also der Standort fürs Haus, weiche zwar vom B-Plan ab, nehme aber die Baulinien eines der Nachbargrundstücke auf. Deshalb sei diese Planung „nicht ganz unschlüssig“. Gleichwohl merkte von Lackum an, dass die Befreiungen nicht ausufern dürften, „weil sonst die Festsetzungen im Bebauungsplan in Frage gestellt wären“.

    Aber auch Baureferent Ralf Brettin sprach von einem insgesamt wohltuenden, zurückhaltenden Entwurf. Es gebe Häuser, die den B-Plan komplett einhielten, „aber nicht diese Qualität erreichen“. Die Kernfrage, ob das Objekt die städtebauliche Grundordnung gefährde, müsse er verneinen. Deshalb war auch Brettin für die vier nötigen Befreiungen.

    Stadträte warnen vor einem Präzedenzfall

    Auf Stadtratsseite führte Rüdiger Köhler (CSU) das Wort. Die Verlegung der Doppelgarage von der Herbert-Müller-Straße direkt an die Grenze zu anderen Grundstücken hätten auf diese „eine gewisse Einwirkung“. Die Nachbarn hätten sich beim Erwerb und bei ihrer Planung darauf verlassen, dass an dieser Stelle „auch ein Garten ist und nicht plötzlich eine Garage steht“.

    Man müsse sich auf einen B-Plan verlassen können, „ein Haus kann man auch dem Bebauungsplan anpassen“, meinte Köhler. Das A und O sei vor allem beim „Knackpunkt Garage“ also die Meinung der Nachbarn. Köhler verlangte deshalb eine Vertagung. Auch Parteifreund Jürgen Royek forderte „zunächst die Bürgerbeteiligung“. Er wolle auf der Frühstücksterrasse auf keine Garage schauen müssen,

    Die von Royek gemeinte Nachbarbefragung sollte alsbald erledigt sein, was den nun für das Baugebiet Eselshöhe West II wegweisenden Bauantrag ebenso schnell wieder auf die Tagesordnung bringen dürfte.

    Im Baugebiet sind neben dem Familienhausbau auch Mietwohnungen vorgesehen, die vor allem der Bauverein in der Mitte des Geländes errichten will. Dem Bauverein gehören 18 000 Quadratmeter Grund des 73 000 Quadratmeter großen Neubaugebietes.

    Noch immer wird ein Investor und Betreiber für Einkaufsmarkt gesucht

    Die Erschließung der Eselshöhe West II begann 2012, die ersten Baustellen wurden 2014 eingerichtet. West II besteht eines Tages aus 25 Einzel-, 51 Reihen- und 18 Mehrfamilienhäusern. Sechs größere Wohnbauten sieht der B–Plan für den unteren Bereich am Verkehrskreisel vor. Noch nicht gefunden ist ein Investor und Betreiber für den ebenfalls dort geplanten Lebensmittelmarkt. Die derzeit angedachte Verkaufsfläche von 500 Quadratmetern ist offenbar nicht attraktiv genug, weshalb die Stadt über einen größeren Markt nachdenkt.

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