Auf Eis gelegt wurden im vergangenen Sommer zahlreiche Bebauungspläne und damit geplante kleine Baugebiete an Ortsrändern, auch im Landkreis Schweinfurt. Denn viele Gemeinden hatten den beschleunigten Paragrafen 13b des Baugesetzbuches (BauGB) angewandt, den das Bundesverwaltungsgericht aber als unvereinbar mit EU-Recht beurteilt hatte. Nach monatelangem Stillstand kann es jetzt in den Bauleitverfahren weitergehen: Der Bundestag hat Ende des Jahres eine Art Reparaturvorschrift beschlossen, die seit 1. Januar 2024 gilt.
Kreis Schweinfurt