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Frankenwinheim: Baugebiet Schlossäcker wird um einen dritten Teil erweitert

Frankenwinheim

Baugebiet Schlossäcker wird um einen dritten Teil erweitert

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    Hier soll das Baugebietes Schlossgarten III entstehen. Beim Baugebiet Schlossgarten II sind von 18 Bauplätzen bisher 7 bebaut, auf einem entsteht derzeit ein Haus.
    Hier soll das Baugebietes Schlossgarten III entstehen. Beim Baugebiet Schlossgarten II sind von 18 Bauplätzen bisher 7 bebaut, auf einem entsteht derzeit ein Haus. Foto: Stefan Polster

    Der Bauboom scheint in Frankenwinheim ungebrochen. Bürgermeister Herbert Fröhlich berichtete dem Gemeinderat von zwei Bauplatzverkäufen. In Frankenwinheim wurde der Bauplatz 786/16 und in Brünnstadt der Bauplatz 84/4 verkauft. Daher geht die Gemeinde an die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans in Verlängerung von Schlossgarten II. Die im Gemeindebesitz befindliche Fläche mit der Flurnummer 786/I wurde mit 9:0 Stimmen als zukünftiges Baugebiet Schlossgarten III vorgesehen. Es soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

    Bürgermeister Fröhlich fragte im Gremium wegen eines Planers. Otto Kunzmann war mit dem Architekturbüro beim aktuellen Baugebiet zufrieden und bemerkte, dass kleine Mängel immer auftreten. Gemeinderat Michael Schmitt plädierte für eine Ausschreibung der Leistung, da die Gemeinde nicht unter Zeitdruck stehe. Dem schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.

    Einstimmig ergänzte der Gemeinderat von Frankenwinheim den Bebauungsplan Schlossgarten II. Eine Festlegung für die Firsthöhe fehlt darin bisher. Sie wurde nun auf maximal zehn Meter festgelegt. Der Plan wird im vereinfachten Verfahren nun einen Monat in der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen ausgelegt.

    Aus der Zelthalle der Voranfrage wird im Bauantrag eine massive Halle

    Erstaunt zeigte sich der gesamte Frankenwinheimer Gemeinderat über den eingereichten Antrag für den Neubau eines Strohlagers im Außenbereich. Bei der Bauvoranfrage Mitte 2020 ging es noch um die Errichtung einer Zelthalle mit einer Länge von 35 Metern und einer Breite von 15 Metern. Der nun vorgelegte Bauplan umfasst dagegen eine massive Halle mit einer Größe von 40 auf 20 Meter.

    Der Gemeinderat diskutierte über die Verwendung der Halle bei einem nicht aktiven Landwirt. Liegt hier eine gewerbemäßige Nutzung vor, oder fällt dies weiter unter das privilegierte Bauen der Landwirtschaft? Von Gemeinderatsseite machte man es sich einfach und schob den schwarzen Peter den Behörden zu. Man stimmte dem Bauvorhaben mit 9:0 Stimmen zu und ergänzte, das Landwirtschaftsamt solle prüfen, ob die Größe der Halle einem landwirtschaftlichen Zweck diene oder für den Handel genutzt werde.

    Dem Bauantrag für einen Holzschuppen in der Johann-Laufer-Straße stimmte der Gemeinderat mit 9:0 Stimmen zu und erteilte eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze und der Dachneigung. Der Holzschuppen stört laut VG Gerolzhofen an der Einfahrt in die Johann-Laufer-Straße nicht den Verkehr. Das Gründach wurde akzeptiert, da in diesem Baugebiet bereits viele Abweichungen genehmigt wurden.

    Dem Bauantrag für einen Carport in der Ilbingstraße stimmte der Gemeiderat einstimmig zu, samt der Befreiung für die Dacheindeckung. Statt einer Ziegeleindeckung wird der Carport mit einem Trapezdach ausgestattet.

    Dem Bau einer Lagerhalle für Getreide an der Zeilitzheimer Höhe in Frankenwinheim stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Voraussetzung für den Bau der Halle im Außenbereich mit den Maßen 20 auf 50 Meter ist die Privilegierung des Landwirtschaftsamtes. Bestehende Fahrsilos und ein Holzschuppen sollen der neuen Halle weichen.

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