Die geplante Gleichstromtrasse SuedLink wird auf einer Länge von etwa zehn Kilometern durch das Gebiet der Marktgemeinde Werneck führen. Schon mehrfach hatte sich der Gemeinderat deshalb mit der geplanten Stromtrasse von Wilster nach Grafenrheinfeld befasst, in der das weitere Vorgehen beraten und Einwendungen zu SuedLink festgelegt wurden.
Auch nach Abschluss des Energiedialogs des Bayerischen Energieministeriums laufen die Planungen für die Gleichstromtrasse unverändert weiter, informierte Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl in der jüngsten Sitzung ihr Ratsgremium. Bis 15. Mai haben Öffentlichkeit und Behörden Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Aus diesem Grund hatte die Wernecker Verwaltung eine Resolution formuliert, die der Rat bei drei Gegenstimmen beschloss. Sie geht an die Bundesnetzagentur, die beteiligten Behörden sowie Amts- und Entscheidungsträger.
Festgestellt wird in der Resolution zunächst, dass Werneck von den derzeitigen Ausbauplanungen der Gleichstromtrasse massiv betroffen ist. Werneck bekenne sich ausdrücklich zur Energiewende und habe hierfür auch schon „einen vorbildlichen Beitrag geleistet“. Aufgezählt werden die bereits installierten Anlagen, die inzwischen 170 Prozent des Stromverbrauchs im Netzgebiet des Marktes produzieren.
Kernaussage der Resolution ist, dass sich der Gemeinderat im Namen seiner Bürger gegen die aktuell geplante SuedLink-Trasse ausspricht. Einspruch dagegen erhob Roswitha Ziegler, die eine Trasse „nicht grundsätzlich ausschließen“ wollte. Das aber lehnten ihre Gemeinderatskollegen vehement ab. Für Harald Simon steht außer Zweifel, dass über die Trasse auch Kohlestrom geleitet werden soll: „Die wollen ihren Mist los werden.“ Stephan Schäflein befand, die Notwendigkeit der Trasse müssten andere belegen. Und auch Baumgartl machte deutlich: „Heute sind wir gegen die Trasse.“
Die Ablehnungsgründe werden ausführlich dargelegt, wobei sich Werneck an der Landkreis-Resolution orientiert, wie Geschäftsleiter Erich Göbel anmerkte. So habe der Bayerische Energiedialog deutlich gemacht, dass die Optimierung der bestehenden Strom-Infrastruktur erhebliches Potenzial aufweist und der Netzausbau in der geplanten Dimension nicht erforderlich sei. Die Notwendigkeit der Trasse sei noch immer nicht nachgewiesen.
Eine kritische Bedarfsüberprüfung müsste unter anderem auch berücksichtigen, welche Potenziale an dezentraler Erzeugung erneuerbarer Energien in ganz Bayern noch nutzbar sind und zwischen welchen Regionen in Deutschland tatsächlich ein Übertragungsbedarf besteht. Hinterfragt werden muss laut Resolution auch der Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld. Denn um Südbayern und die baden-württembergischen Industriezentren mit Off-Shore-Windstrom zu versorgen, sei ein Trassenverlauf über Grafenrheinfeld nicht erforderlich. Hier wird auch auf den ersten Netzentwicklungsplan aus dem Jahr 2012 verwiesen, in dem eine Trasse von Wilster nach Goldshöfe vorgeschlagen war.
Unterstützt wird die Forderung Bayerns an den Bund, das Szenario für den Netzentwicklungsplan künftig durch eine unabhängige Bundesbehörde erstellen zu lassen, die den Interessen der Bevölkerung im gleichen Maße Rechnung trägt wie den Interessen der Energiewirtschaft. Eine Belastung der Bevölkerung des Marktes Werneck zum Vorteil Südbayerns dürfe es nicht geben, fordert die Resolution unter Verweis auf die Bayerische Verfassung, zumal Werneck durch zwei Autobahnen und das Kernkraftwerk bereits stark belastet sei. Verwiesen wird auf die Ablehnung, den Widerstand und die Ängste in der Bevölkerung, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Kritik an einigen Aussagen der Resolution äußerten Roswitha Ziegler und Peter Vanselow. Die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen fanden mit Matthias Reimers aber nur einen weiteren Befürworter.
Bei zwei Gegenstimmen sprach sich der Rat zudem dafür aus, Rechtsanwalt Burkard Hohmann von der Würzburger Kanzlei Vocke & Partner mit der rechtlichen Beratung zu beauftragen. Um die Interessen des Marktes im weiteren Planungsverfahren bestmöglich vertreten und den Bau der Trasse durch das Gemeindegebiet verhindern zu können, sei dies unbedingt erforderlich, sagte die Bürgermeisterin. Die Allianz-Gemeinden haben sich laut Baumgartl auf dieses Büro geeinigt, der Anwalt kenne sich mit dem Thema aus.
Peter Vanselow sah aktuell keine Notwendigkeit für einen rechtsanwaltlichen Beistand. Auf seine Nachfrage, welche Kosten bei einem Stundensatz von 190 Euro auf die Gemeinde zukommen, musste Baumgartl vage bleiben: „Es werden schon einige Stunden zusammen kommen.“ Um bei Bedarf aber kurzfristig reagieren zu können, müsse ein Beratungs-Mandat jetzt erteilt werden.