Diese Wahrscheinlichkeit ergibt sich aus dem Tenor des Urteils, das am 13. März gesprochen wird und den Richter Boll (Zivilkammer am Landgericht Schweinfurt) am gestrigen Verhandlungstag den beteiligten Prozessparteien verkündete. Dies eingedenk der Tatsache, so Boll, dass sie nicht exakt die Vertragsparteien von damals sind.
Damals, das war im Jahr 2000. Riedel und Glöckle unterschrieben eine Vereinbarung, derzufolge sie an Dr. Baumhögger eine Million Mark verrechnen, wenn er ihnen seine Option auf die Wohnbebauung des Maininsel-Grundstücks abtritt. Zuvor hatte Dr. Baumhögger der Arbeitsgemeinschaft den Bauauftrag für sein Hotel auf der Maininsel in Aussicht gestellt. Der Dortmunder Geschäftsmann gab sein Kaufrecht für das Wohngrundstück ab, baute sein Hotel daneben aber doch nicht mit den beiden Schweinfurter Firmen, sondern mit einem externen Generalunternehmer (Munte), weil dieser billiger anbot - um merkwürdigerweise ziemlich genau eine Million Mark. Gleichwohl verlangte Dr. Baumhögger seine Million und klagte sie ein.
Glöckle/Riedel hielten vor Gericht mit einer Gegenforderung dagegen und verlangten ihrerseits Schadenersatz für den entgangenen Hotel-Auftrag. Den dafür mit der Investmentgesellschaft Goldschmieding GmbH (Castrop-Rauxel) abgeschlossenen Werkvertrag mit Datum September 2000 hatte Dr. Baumhögger als deren Geschäftsführer gekündigt. Juristische Ableitungen daraus, die sein Dortmunder Anwalt gestern ins Verfahren einbringen wollte, akzeptierte ein souveräner Richter Boll nicht. Er habe, nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen, keine Bedenken hinsichtlich der Gegenseitigkeit der Aufrechnung entgangener Rentabilität, konstatierte der Vorsitzende Richter. Der von beiden Seiten unterschriebene Werkvertrag habe den Rohbauertrag beinhaltet. Die gutachterlich belegte Forderung von Glöckle/Riedel in der Höhe von gut 400 000 Euro sei nachvollziehbar.
Beide Seiten, merkte Boll zur Beweisaufnahme und dem Gerichtsverfahren an, hätten es in der Sache an "Transparenz vermissen lassen" und sich "relativ dubios" verhalten.
Zum Schaden für die Stadt und ihr Tagungszentrum ist nach wie vor die Straße mitsamt Außenanlagen hinter diesem "nicht hergestellt". Eine ultimative, öffentliche Aufforderung der OB hat Dr. Baumhögger verstreichen lassen. Der besagte Weg gehört ihm - wegen der Grundstücksteilung mit Glöckle/Riedel - zur Hälfte, die Grenze verläuft genau in der Mitte. Auf Anfrage dazu erklärte gestern Hans-Benno Ulbrich, der Anwalt der Schweinfurter Firmen, man habe Dr. Baumhögger vergeblich angeboten, die Straße herzustellen, wenn dieser die Hälfte der Kosten - rund 25 000 Euro - bei der Stadt hinterlege. Man habe diese Hinterlegung auch selbst angeboten, wenn Dr. Baumhögger dann die überfällige Fertigstellung übernehme. Er sei aber auch darauf nicht eingegangen.