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Befangenheitsantrag gegen die Richterin

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Befangenheitsantrag gegen die Richterin

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    schweinfurt Eigentlich soll an diesem Vormittag reine Routine verhandelt werden. Der Streit dreht sich um die Zahlung einer Stammeinlage einer GmbH. Mausgrauer juristischer Alltag. Pikant und brisant wird die Geschichte an diesem Morgen allerdings, wenn man sie in einem anderen Licht beleuchtet.

    Der Zivilprozess vor der Einzelrichterin am Landgericht wird von dem Kläger Michael Huttner angestrengt, ehemals Gründer und Geschäftsführer der pleite gegangenen Profil GmbH. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Würzburg nämlich strafrechtlich Anklage wegen zwölffacher Untreue erhoben. Der Beklagte auf der Holzbank im Zivilstreit ist der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft in Würzburg gegen Huttner.

    Am Ende der Zivil-Verhandlung kommt es zwischen dem Vertreter des Beklagten, einem Schweinfurter Rechtsanwalt, und der Vorsitzenden Richterin nach einem kurzen Disput zum Eklat. Während der Rechtsanwalt seine Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit formuliert - handschriftlich mit Kugelschreiber vor dem Saal - macht diese drinnen ihrem Ärger mit den Worten Luft: "So ein Affentheater hab' ich lange nicht erlebt."

    Dem pflichtet Kläger Huttner selbstbewusst bei und behauptet: "Das sehen die in Würzburg genauso." Und meint auf Nachfrage damit nicht die Strafverfolgungsbehörde, die ihn angeklagt hat, sondern die Richter der Würzburger Strafkammer, vor der im Strafverfahren gegen ihn verhandelt werden soll. In Würzburg zeigt man sich vollkommen verständnislos über diese Wortwahl: "Wir können mit dieser Bemerkung nichts anfangen", erklärt dazu Landgerichtspräsident Peter Schauff gegenüber dieser Zeitung.

    Am 14. Juni 2004 hatte die Würzburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Huttner erhoben. Die Vorwürfe in der 35-seitigen Klageschrift sind massiv: Untreue in zwölf Fällen mit einer Schadenshöhe von 660 000 Euro. Ebenfalls von der Anklage betroffen sind seine Mitstreiter Karin L., Ingeborg A., und Gerald B., denen Untreue oder Beihilfe zur Untreue vorgeworfen wird.

    Die illustre Gesellschaft marschierte allerdings bei diesem Zivilprozess jetzt als Zeugen für Huttner auf. Es ging darum zu beweisen, dass der Hauptbelastungszeuge der Würzburger Staatsanwaltschaft, der von Huttner jetzt Beklagte G., die Stammeinlage von 12 500 Mark zur Profil GmbH nicht gezahlt haben soll, sondern Huttner selbst in bar aus dem Safe, wie es hieß. Die Zeugen sollten dies jetzt bestätigen

    Während sich das Strafverfahren in Würzburg wegen Arbeitsüberlastung der verantwortlichen Strafkammer seit fast acht Monaten dahin schleppt, nutzt Huttner die Zeit, um den Hauptbelastungszeugen G. und weitere potenzielle Zeugen mit Zivilprozessen zu überziehen. Es geht teilweise um sechsstellige Summen. Weitere Schadenersatzprozesse wurden bereits angedroht.

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