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Gerolzhofen: Berliner Straße: Behindert der Bebauungsplan das Bauen?

Gerolzhofen

Berliner Straße: Behindert der Bebauungsplan das Bauen?

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    Ein Unternehmen in der Albert-Einstein-Straße in Gerolzhofen plant, neben bestehenden Gebäuden eine zusätzliche Montagehalle zu errichten. Dem stimmte der Finanz- und Hauptausschuss des Stadtrats einstimmig zu.
    Ein Unternehmen in der Albert-Einstein-Straße in Gerolzhofen plant, neben bestehenden Gebäuden eine zusätzliche Montagehalle zu errichten. Dem stimmte der Finanz- und Hauptausschuss des Stadtrats einstimmig zu. Foto: Michael Mößlein

    An einer grundsätzlichen Frage hat sich am Montagabend der Haupt- und Finanzausschuss des Gerolzhöfer Stadtrats gerieben: Wie viele Abweichungen von der Norm verträgt ein Bebauungsplan, ohne zu verwässern und letztlich als Richtschnur unbrauchbar zu werden?

    In der Sache ging es um den Antrag für ein Bauvorhaben in der Berliner Straße. Dort sollen in einem Haus zwei zusätzliche Wohnungen entstehen, indem das Dachgeschoss um- und zwei Dachgauben eingebaut werden. Johannes Roth (Freie Wähler) äußerte seine Bedenken: Wenn das Gremium dem Antrag zustimmen würde, würden nicht weniger als fünf Ausnahmen vom Bebauungsplan genehmigt. Unter anderem sind dort kein Ausbau von Dachgeschossen, keine Kniestöcke sowie Dachgauben vorgesehen.

    Bauausschuss soll Bebauungsplan prüfen

    Um die Anfrage nicht prinzipiell ablehnen zu müssen, schlug er vor, das Bauvorhaben an den Bauausschuss zu delegieren, der sich zunächst den Bebauungsplan für diesen Teil der Berliner Straße grundsätzlich vorknöpfen und diesen aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen anpassen soll. Dies soll verhindern, dass am Ende solche Anfragen abgelehnt werden, weil sie einem Bebauungsplan widersprechen – obwohl es eigentlich begrüßenswert ist, wenn neuer Wohnraum innerhalb bestehender Bebauung entsteht, statt auf der grünen Wiese.

    Dieses Vorgehen begrüßten Arnulf Koch (CSU) und Erich Servatius (SPD). Norbert Finster (SPD) verwies darauf, dass in der Berliner Straße etliche Häuser stünden, die um die 50 Jahre alt sind und in den kommenden Jahren wohl den Besitzer wechseln werden, weshalb leicht weitere Anfragen ähnlich der Vorliegenden auf den Stadtrat zukommen könnten. Deshalb brauche es eine grundsätzliche Lösung, gegebenenfalls per Anpassung des Bebauungsplans.

    Abweichungen vom "Kappelberg" Bebauungsplan

    Der Ausschuss stimmte der Übergabe des Antrags an den Bauausschuss zu. Dagegen stimmten Ingrid Feil (CSU) und Bürgermeister Thorsten Wozniak (CSU). 

    Keine Bedenken hatte das Gremium dagegen, einem Anbau an einen Bungalow und dem Bau eines Pools mit Poolhaus auf einem Anwesen in der Von-Ketteler-Straße zuzustimmen. Es gab hierfür keine Gegenstimmen, obgleich das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans "Kappelberg" in mehreren Punkten abweicht.

    So sind dort etwa keine Flach- und Pultdächer vorgesehen sowie generell keine Nebengebäude. Auch für die geplante Holzständer-, statt Massivbauweise braucht es eine Genehmigung. Allerdings sind alle Nachbarn mit dem Vorhaben einverstanden und das Wohnhaus auf dem Anwesen, das erweitert wird, stand bereits, als der Bebauungsplan in Kraft trat.

    Blechdach und Zufahrt kein Problem

    Auf Wunsch des Landratsamtes hin, erlaubte der Ausschuss einem Bauherren in der Straße Langer Wasen im Baugebiet Weiße Marter einstimmig, eine Doppelgarage mit Blechdach einzudecken sowie die Zufahrt mit einer Breite von 16 Metern auszuführen, weil diese direkt in Stellplätze mündet. Der Stadtrat hatte den dortigen Bau eines Dreifamilienhauses bereits im Dezember genehmigt.

    Allein aufgrund seiner Größe gilt die geplante Montagehalle, die ein Unternehmen in der Albert-Einstein-Straße errichten möchte, als genehmigungspflichtiger Sonderbau. Die Grundfläche der Halle beträgt 20 mal 31 Meter. Sie schließt an bestehende Gebäude an und gleicht diesen in Form und Material. Der Ausschuss stimmte dem Vorhaben geschlossen zu.

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