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OBBACH: Beteiligung am Windpark möglich

OBBACH

Beteiligung am Windpark möglich

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    Sachlich richtig stellen will die ÜZ Lülsfeld die Aussagen zur Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung am Obbacher Windpark. Diese war vom Vorsitzenden des Grünen Ortsverbandes Euerbach/Geldersheim, Norbert Sandmann, verneint worden (wir berichteten gestern).

    Sandmanns Vorwurf lautete, nur ÜZ-Genossenschaftsmitglieder könnten Anteile zeichnen, weshalb von einem Bürgerkraftwerk keine Rede sein könne. Das aber, so die ÜZ in einer Pressemitteilung, entspreche nicht den Tatsachen. Die Bürgerbeteiligung erfolge nicht über die hundert Jahre alte ÜZ-Genossenschaft, wie von Sandmann behauptet. Diese nehme gemäß Satzung tatsächlich keine neuen Genossen auf. Vielmehr werde eine Beteiligung aller Bürger möglich, indem sie Genossen der neu gegründeten ÜZ Plus-Genossenschaft würden. Diese werde sich an verschiedenen regenerativen Projekten in der Region beteiligen und so das Risiko streuen.

    Vorrangig könnten Bürger aus der Umgebung von Obbach Anteile zeichnen. Aller Voraussicht nach könne die ÜZ Plus eG – noch in Gründung – etwa 1000 Genossen aufnehmen. Es gebe bereits eine Interessentenliste, die ständig aktualisiert werde.

    Die ÜZ Wind Verwaltungs-GmbH ist die Komplementär- oder geschäftsführende Gesellschaft für die Windpark Obbach GmbH & Co. KG, die ihren Sitz in Obbach hat; lediglich die Geschäftsanschrift ist Lülsfeld. Entscheidend für die Gewerbesteuer ist der Sitz der Gesellschaft, also die Gemeinde Euerbach. Beteiligt sind derzeit die Bienmüller GbR, die Schäfer-Vermietung GbR und die ÜZ Natur Holding GmbH Co. KG.

    Vergangene Woche hatte die Obbacher Bürgerinitiative „Gegenwind“ öffentlich auch die Wirtschaftlichkeit des Projekts angezweifelt. Dazu erklärt die ÜZ, sie lege ein sehr konservatives Berechnungsmodell zugrunde, das sie mehrmals öffentlich vorgestellt habe. In Folge dessen seien von Bürgern für den Windpark Schonungen der ÜZ elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, etwa sieben Millionen habe sie nur annehmen können.

    Was eine befürchtete Belastung Obbachs durch Schall oder Schattenwurf anbelange, würden die strengen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten, beziehungsweise deutlich unterschritten, so die ÜZ-Mitteilung. Für den „äußerst seltenen Fall“ einer Überschreitung der Schattenwurfwerte in Richtung Ortschaft, maximal 20 Minuten pro Tag, würden sich die Windanlagen automatisch abstellen.

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