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Schweinfurt: Bewusste Volksverhetzung oder Ausdruck von Frust? Verfahren gegen 48-Jährigen vor dem Amtsgericht Schweinfurt eingestellt

Schweinfurt

Bewusste Volksverhetzung oder Ausdruck von Frust? Verfahren gegen 48-Jährigen vor dem Amtsgericht Schweinfurt eingestellt

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    Eingestellt gegen Geldauflage wurde ein Verfahren wegen Volksverhetzung nach dem Teilen eines Facebook-Postings (Symbolbild) gegen einen 48-Jährigen vor dem Amtsgericht Schweinfurt.
    Eingestellt gegen Geldauflage wurde ein Verfahren wegen Volksverhetzung nach dem Teilen eines Facebook-Postings (Symbolbild) gegen einen 48-Jährigen vor dem Amtsgericht Schweinfurt. Foto: Jens Büttner

    War es nur eine unbedachte Dummheit, ein Ausdruck von Frust über die Politik der Bundesregierung, oder hat der Angeklagte mit seinem geteilten Posting rechtsradikale Meinungen äußern wollen? Ein kniffliger Fall vor dem Amtsgericht Schweinfurt, der letztlich nicht in einem Strafbefehl, sondern einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung endete. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldauflage von 2400 Euro leisten.

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