War es nur eine unbedachte Dummheit, ein Ausdruck von Frust über die Politik der Bundesregierung, oder hat der Angeklagte mit seinem geteilten Posting rechtsradikale Meinungen äußern wollen? Ein kniffliger Fall vor dem Amtsgericht Schweinfurt, der letztlich nicht in einem Strafbefehl, sondern einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung endete. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldauflage von 2400 Euro leisten.
Schweinfurt