Räuberische Erpressung und vielfache gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung, Beleidigung und Drogenmissbrauch, sowie Anstiftung zur Vergewaltigung: Wegen 21 schwerer Straftaten ist der bekannteste Schweinfurter Bordellchef, Michael G. (39), von der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt Ende August zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
„Beispiellos“ nannte der Kammervorsitzende Erik Ohlenschlager die Serie an schweren Straftaten. In seinem Puff in der Innenstadt habe der Mann ein anderthalb Jahre dauerndes Schreckensregime aufgebaut und bei den Opfern – großteils Prostituierte aus Thailand und Osteuropa – „Blut, Tränen und Schmerzen“ hinterlassen. Der Bordellboss, wie immer im schwarzen Anzug erschienen, nahm das Urteil ohne Regung auf, sprach während der Urteilsverkündung hin und wieder mit seinen Anwälten. Die hatten sechs Jahre Haft als ausreichend erachtet, Ankläger Johannes Koscheck hatte acht Jahre gefordert.
Über 40 Punkte hatte die Anklage ursprünglich umfasst. Das Gros der Straftaten ging zulasten von Michael G., einige wenige betrafen einen seiner Aufpasser. Im Prozessverlauf musste mangels Beweisen die Hälfte der Vorwürfe fallen gelassen werden, darunter gravierende Punkte wie Menschenhandel und Freiheitsberaubung. Es blieben 21 Fälle, die G. großteils eingestand, oder die ihm nachgewiesen wurden.
Ein Beispiel: Der Boss, der laut Ohlenschlager „nach Gutdünken“ agierte und sich als „willkürlicher, absoluter Herrscher“ aufführte, hatte einmal mehr eine der Frauen zu seiner Freundin erklärt, einschließlich kostenfreiem Geschlechtsverkehr. Die Prostituierte mit dem Künstlernamen „Li“ verlangte aber für ihren Dienst 50 Euro. Das brachte den absoluten Herrscher in Rage. Er verdrosch die Thailänderin mit großer Brutalität, verlangte unter Androhung weiterer Schläge nun von ihr 50 Euro und forderte zwei der Dirnen auf, die Kollegin zu schlagen.
Doch damit nicht genug. Um seine Macht zu demonstrieren, forderte er den Aufpasser auf, sie zu „packen“, für das Gericht die eindeutige Anstiftung zur Vergewaltigung. G. und der Aufpasser hatten widersprochen, doch die Kammer glaubte ihnen nicht. Die Vergewaltigung einer schon verletzten, zierlichen Frau durch den kräftigen Aufpasser nannte der Vorsitzende „menschenunwürdig, rücksichtlos und schäbig“. Der Puffboss habe Frauen als Ware und Leibeigene angesehen, die sich ihm zu unterwerfen hatten. Weitere Brutalitäten: Weil eine illegale Prostituierte bei einer Polizeikontrolle nicht rechtzeitig versteckt werden konnte, setzte es Prügel für mehrere Frauen. Eine bekam noch eine Zusatzbehandlung durch den Boss, erlitt Atemnot, fürchtete um ihr Leben. Wegen eines Regelverstoßes mussten zwei Frauen 1000 Euro zahlen. Bis das erledigt war, behielt der Boss ihre Pässe ein. Eine zahlte in Raten, die andere musste die Strafe „abarbeiten“.
Eine Prostituierte hatte mit einem Freier zu viele Worte gewechselt – sie wurde mehrfach zu Boden geschlagen; eine Frau hielt sich zu lange in der Stadt auf – Schläge; eine telefonierte mit einer Freundin – Prügel. Auch einen zweiten angeklagten Aufpasser, 32, hatte der Chef einmal wegen einer Lappalie verdroschen. Big-Bordell-Boss ist nun erst einmal längere Zeit aus dem Verkehr.