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Dittelbrunn: Brandschutzkonzept für das Dittelbrunner Marienbachzentrum steht fest

Dittelbrunn

Brandschutzkonzept für das Dittelbrunner Marienbachzentrum steht fest

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    Es ist nur ein Baustein von vielen bei der Sanierung der öffentlichen Gebäude Dittelbrunns: das Brandschutzkonzept für das Marienbachzentrum (MBZ), in dem der Gemeinderat derzeit tagt. Nico Reuß von der Kleinwenkheimer Firma "NR Brandschutz" stellte es vor.

    Laut Gutachten von 2015 weist der Brandschutzanstrich des Tragwerks Korrosionsschäden auf. Eine Erneuerung der Farbe an den hallenüberspannenden Stahlträgern wäre aber sehr teuer. Die Gemeinde möchte diese Variante durch ein "tragfähiges" Brandschutzkonzept ersetzen, das selbst bei einem Vollbrand die rechtzeitige Evakuierung der Halle ermöglicht.

    Dazu zählen der Austausch oder die Ertüchtigung der Türen, eine Überprüfung des Fußbodens, Fluchtpläne zur besseren Orientierung, moderne Rauch- und Wärmeabzüge, die Nachrüstung der Brandmeldeanlage, eine Ertüchtigung der Feuerlöscher-Standorte und der Stromversorgung sowie eigene Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

    Aufträge zur Konzept-Umsetzung können vergeben werden

    Ein Gemeindemitarbeiter mit Feuerwehrerfahrung ist als Brandschutzbeauftragter vorgesehen. Die alten Wandhydranten an der Tribüne werden als eine mögliche Quellen von Verkeimung abgebaut. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird die Halle für vier bis sechs Wochen geschlossen. Das Konzept kostete 18 000 Euro. Nun können Aufträge vergeben werden.

    Kopfzerbrechen bereitet nicht nur ein mögliches Feuer im MBZ, sondern auch das Thema Wasser. Das tropft im sanierungsbedürftigen Hallenbad, das weiter geschlossen bleibt. Erst sollen hinsichtlich der Corona-Beschränkungen ein Hygienekonzept, aber auch Statikfragen geprüft werden.

    Um das Schwimmbad ging es auch bei einer "Altlast" aus der vorherigen Legislaturperiode: Gemeinderat Franz Geus, der sich nicht mehr zur Wiederwahl gestellt hatte, sprach sich aus Wirtschaftlichkeitsgründen für eine Schließung aus.

    In einer Sondersitzung im Februar hatte Geus Bürgermeister Willi Warmuth wegen der Veröffentlichung eines Leserbriefs im Vorfeld auf dessen Facebookseite sowie auf der Seite der Gemeinde gerügt. Ein Bürger hatte "Zweifel an den hohen Kosten" der Sanierung geäußert. Geus sah das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot für einen Bürgermeister verletzt und reichte beim Landratsamt Beschwerde ein.

    Rechtsaufsicht bestätigt Warmuth gegen Geus' Beschwerde

    Von dort kam nun ein Schreiben, durch das sich Warmuth vollumfänglich bestätigt sieht. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde durch sein Mandat nicht eingeengt, was seine private Facebookseite angeht. Insbesondere habe er als Bürgermeister den Leserbrief nicht online "geliked", wie behauptet. Auf der Seite der Gemeinde habe er keine wertenden Äußerungen vorgenommen. Insofern sei seitens der Rechtsaufsicht kein Fehlverhalten erkennbar.

    Eine Rüge gab es am Ratstisch dennoch. Sie finde es nicht richtig, den kompletten Antrag und die Stellungnahme vorzulesen, meinte Rebekka Geus, Tochter von Franz Geus.

    "Es wird auch schon mal anders entschieden", sagte Rainer Patzke zur Rechtslage – mit Blick auf den Bundesinnenminister Horst Seehofer, der ein AfD-kritisches Interview nicht auf der Seite seines Ministeriums hätte veröffentlichen dürfen.

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