Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT: Bürgerbegehren pro Baumschutz ist zulässig

SCHWEINFURT

Bürgerbegehren pro Baumschutz ist zulässig

    • |
    • |

    Dafür, dass es nur darum ging, die von der Verwaltung festgestellte Rechtmäßigkeit der Unterschriften für das Bürgerbegehren für den Erhalt einer Baumschutzverordnung und den Termin für den Bürgerentscheid festzulegen, dauerte die Stadtratssitzung am Freitagmorgen doch relativ lange. Eine halbe Stunde lang gab es politische Plädoyers zum Thema, Kompromissbereitschaft aber war insbesondere bei der CSU-Fraktion nicht zu erkennen.

    Der Hintergrund des nun vom Bürger zu beantwortenden Bürgerentscheids ist eine Stadtratsdiskussion im Februar zur Novellierung der bestehenden Baumschutzverordnung, die bis 2030 gültig ist. Damals hatte Ordnungsreferent Jan von Lackum rechtliche Bedenken gegen Teile eines von Rüdiger Köhler im Namen der CSU-Fraktion eingebrachten Novellierungs-Vorschlags vorgebracht. Die Folge war, dass die CSU ganz auf eine Verordnung verzichten wollte und dies mehrheitlich im Stadtrat mit den Stimmen von AfD, FDP und prosw durchsetzte. Rein rechtlich ist die Verordnung nach wie vor in Kraft.

    Nach der Abstimmung im Stadtrat initiierten Ulrike Schneider und Stefan Labus von der Schweinfurter Liste/Freie Wähler ein Bürgerbegehren, das den Erhalt der Baumschutzverordnung fordert.

    2513 gültige Unterschriften

    Die Initiatoren hatten in den vergangenen Monaten Unterschriften gesammelt und legten der Verwaltung bis Freitagmorgen Unterschriftenlisten vor. Geprüft werden konnten bisher 384 Listen mit 2838 Eintragungen, 2513 Unterschriften wurden als gültig anerkannt. Bei den zum Stichtag 15. September 40 043 wahlberechtigten Schweinfurtern entspricht das einer Quote von 6,28 Prozent aller stimmberechtigten Gemeindebürger, informierte Finanzreferentin Anna Barbara Keck. Damit ist das für die Zulässigkeit nötige Quorum in Gemeinden bis 100 000 Einwohnern von sechs Prozent der Wahlberechtigten erreicht.

    Als Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids empfiehlt die Verwaltung in Absprache mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens Sonntag, 28. Januar. Das wäre nach der gesetzlichen Drei-Monats-Frist für den Bürgerentscheid nach Feststellung der Gültigkeit des Bürgerbegehrens. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage empfiehlt die Stadt diese rechtlich mögliche Terminverlegung. Diskutiert wurde über eine weitere Verschiebung bis April, um Gespräche und eine Einigung auf eine novellierte Verordnung im Stadtrat zu ermöglichen, was abgelehnt wurde.

    Leidenschaftliche Debatte

    Wie zu erwarten entspann sich eine leidenschaftliche Diskussion, auch wenn SWL/FW-Stadträtin Ulrike Schneider verhindert war. Ihr Kollege Stefan Labus befand, Freitag, der 13., sei für die Baumschützer „ein guter Tag“ gewesen. Aus seiner Sicht wollten die Bürger eine „gerechte“ Verordnung. Man habe keine Angst vor dem Bürgerentscheid und werde dafür werben, mit Ja, also für eine Baumschutzverordnung, zu stimmen, so Labus. Dennoch forderte er erneut die CSU-Fraktion auf, sich Gesprächen für eine neue Verordnung nicht zu verweigern.

    Das war auch der Tenor anderer Kollegen wie Reginhard von Hirschhausen (Bündnis 90/Die Grünen), Herbert Wiener (SPD) oder Frank Firsching (Die Linke). „Ich glaube, dass ein Kompromiss möglich ist zwischen Baumschutz, der diesen Namen verdient, und dem Gefühl der Bürger, nicht gegängelt zu werden“, so Firsching. SPD-Stadtrat Thomas End kritisierte die Gräben im Stadtrat bei diesem Thema: „Das Bild, das wir nach außen abgeben, ist verheerend.“

    CSU-Fraktion bleibt bei ihrer Position

    CSU-Fraktionsvorsitzender Stefan Funk erklärte, man werde sich an geeigneter Stelle zur Sache äußern. Jetzt ginge es nur um die Zulässigkeit, die man anerkenne, eine über den Vorschlag der Verwaltung hinausgehende Fristverlängerung werde man nicht akzeptieren. Sein Kollege Bernd Weiß fand, der Stadtrat habe sich keineswegs blamiert. Man habe einen Mehrheitsbeschluss zum Thema, es sei aber das Recht der SWL/FW, einen Bürgerentscheid zu erwirken. „Wir haben keine Angst vor dem Bürger“, so Weiß.

    Man werde nun die CSU-Position deutlich machen. Dass es nach wie vor eine „Gängelei der Bürger“ sei, sehe man an der Fragestellung, bei der auch Nadelbäume bis zu einem gewissen Umfang als schutzwürdig gesehen würden.

    Höheres Quorum als beim Bürgerbegehren

    Beim Bürgerentscheid selbst gilt ein höheres Quorum als beim Bürgerbegehren. Es beträgt in Kommunen zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern 15 Prozent. Das bedeutet, dass die Mehrheit beim Bürgerbegehren mindestens 6007 Schweinfurterinnen und Schweinfurter (von 40 043 Stimmberechtigten am 15. September) sein müssen, damit der Bürgerentscheid gültig ist.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden