Schweinfurt (HH) Der Erste Strafsenat am Bundesgerichtshof hat die Revision eines 24-Jährigen gegen seine Verurteilung zu viereinhalb Jahren wegen Vergewaltigung als unbegründet abgewiesen. Der Angeklagte aus dem Landkreis Schweinfurt stand im April 2005 vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht. Karlsruhe stellte bei der Nachprüfung des Urteils keinerlei Rechtsfehler fest.
Stadt Schweinfurt