Noch ist die dritte Welle der Corona-Pandemie nicht gebrochen, noch sind die Inzidenzwerte zu hoch. Um die Seuche einzudämmen, sind strikte Kontakt- und Ausgehbeschränkungen erlassen worden. Der zwischenmenschliche Kontakt außerhalb der Familie wurde heruntergefahren, um die Gefahren einer Ansteckung zu verringern. Doch es gibt Ausnahmen: Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. In den Stadt- und Gemeinderäten zum Beispiel.
Gerolzhofen