In den Sozialen Netzwerken machen die Vordrucke schon die Runde, mit denen Teilnehmende an den Schweinfurter Corona-Protestaufzügen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben können. Allein am vergangenen Sonntag hat die Polizei von 200 Personen die Personalien festgestellt, am Montag von 70 weiteren, weil sie entweder gegen die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot verstoßen beziehungsweise sich an einem verbotenen Aufzug beteiligt haben. Denn seit 28. Dezember gilt in Schweinfurt, dass nicht angemeldete Versammlungen nur ortsfest stattfinden dürfen. Die Protestveranstaltungen der Corona-Maßnahmen-Gegner seit Anfang Dezember waren bislang alle nicht angezeigt worden. Die Redaktion fragte beim Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt nach dem Stand der Verfahren.
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