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Schweinfurt: Corona-Proteste in Schweinfurt: Polizeigewerkschafter besorgt wegen Bewaffnung

Schweinfurt

Corona-Proteste in Schweinfurt: Polizeigewerkschafter besorgt wegen Bewaffnung

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    Der Bezirkschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Thorsten Grimm.
    Der Bezirkschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Thorsten Grimm. Foto: Thomas Obermeier

    Zwar sind die Corona-Demonstrationen und unangemeldeten Proteste in Unterfranken zuletzt weitgehend friedlich verlaufen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) beobachtet dennoch "mit großer Sorge" die jüngsten Entwicklungen: Am Sonntag hatte die Polizei bei einem Aufzug von rund 1000 Gegnern der Corona-Maßnahmen in Schweinfurt bei sechs Teilnehmenden Messer sichergestellt.

    "Das ist aus unserer Sicht eine neue Stufe der Eskalation, die uns aufhorchen lassen muss", mahnt nun der unterfränkische DPolG-Vorsitzende Thorsten Grimm. "Da wird in Telegram-Gruppen proaktiv zur Messermitnahme aufgerufen, auch unter Inkaufnahme, dass diese auch aktiv gegen Polizistinnen und Polizisten eingesetzt werden. Das kann und darf sich der Rechtsstaat nicht bieten lassen."

    Grimm: Anstifter und Bewaffnete strafrechtlich verfolgen

    Grimm fordert, dass sowohl gegen "die 'Anstifter' in den Chat-Gruppen" als auch gegen diejenigen, die mit Messern an den Protesten teilnehmen, "in aller Konsequenz strafrechtlich" vorgegangen wird. Für den Polizei-Gewerkschafter ist es eine "Ironie", dass in den vergangenen Tagen massive Kritik an "angeblicher Polizeigewalt durch Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz" aufkam, Teilnehmende dann aber selbst Waffen mitführen würden. "Das muss jeden friedlichen Protestteilnehmer abschrecken", so Grimm.

    Zuletzt erreichten die Redaktion auch anonyme Schreiben von mutmaßlichen Protest-Teilnehmern, in denen von einer "bedrohlichen" Polizeipräsenz bei den Schweinfurter Protesten die Rede ist. Polizistinnen und Polizisten werden darin als die eigentlichen "Aggressoren" beschrieben. Grimm hält dagegen: "Der polizeiliche Einsatz von unmittelbarem Zwang ist staatlich legitimiert und passiert nur als Reaktion auf vorangegangene Angriffe oder Widerstandshandlungen." Die Bewaffnung von Demonstrierenden sei "nicht legitim und strafbewährt".

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