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Schweinfurt: Corona-"Spaziergänge" in Schweinfurt: Das sind die Strafen für die Teilnehmenden

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Corona-"Spaziergänge" in Schweinfurt: Das sind die Strafen für die Teilnehmenden

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    Ende 2021 und Anfang 2022 zogen etliche Menschen bei nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik - getarnt als "Spaziergänge"- durch die Schweinfurter Innenstadt.
    Ende 2021 und Anfang 2022 zogen etliche Menschen bei nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik - getarnt als "Spaziergänge"- durch die Schweinfurter Innenstadt. Foto: Josef Lamber

    Im Dezember 2021 war Schweinfurt ein Hotspot der Querdenker-Szene. Tausende Menschen zogen durch die Stadt – die nicht angemeldeten Demonstrationen getarnt als "Spaziergänge". Nachdem am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertags eine Versammlung aus dem Ruder lief, die Gewaltbereitschaft immer größer wurde und sogar Kinder als Schutzschilde benutzt wurden, zog die Stadt Schweinfurt die Reißleine und erließ eine Allgemeinverfügung. Die bedeutete: feste Ortspflicht, ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hielt, dem drohte die Behörde mit einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Abgeschreckt hat das aber nur wenige.

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