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Schweinfurt: CSU Ortsverband Schweinfurt-West: Nach Neuwahl nunmehr mit 66 Prozent Frauen im engeren Vorstand

Schweinfurt

CSU Ortsverband Schweinfurt-West: Nach Neuwahl nunmehr mit 66 Prozent Frauen im engeren Vorstand

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    Wahlen gab es beim CSU Ortsverband Schweinfurt-West. Auf dem Foto (von links): Ferdinand Heil, Kilian Hartmann, Arno Barth, Thomas Gareiß, Tajana Neugebauer, Karl-Heinz Wittstadt, Annika Gareiß, Linda Schäfer, Reimund Maier und Rüdiger Köhler.
    Wahlen gab es beim CSU Ortsverband Schweinfurt-West. Auf dem Foto (von links): Ferdinand Heil, Kilian Hartmann, Arno Barth, Thomas Gareiß, Tajana Neugebauer, Karl-Heinz Wittstadt, Annika Gareiß, Linda Schäfer, Reimund Maier und Rüdiger Köhler. Foto: Helga Barth

    Der Umbau des Ortsvorstandes der CSU in Schweinfurts Westen hat erheblich an Fahrt aufgenommen. Nach der Neuwahl sind zwei Drittel der Positionen im engeren Vorstand in weiblicher Hand. Dies sei ohne "Frauenquote und Parität" geschehen, sagte der alte und neue Ortsvorsitzende Thomas Gareiß mit einem Augenzwinkern. Die CSU ist als bürgerliche Partei alleine dem Leistungsgedanken verpflichtet. Diese und folgende Informationen gehen aus einer Pressemitteilung der CSU hervor.

    Mit Angelika Rudolph und Jutta Schmid als stellvertretende Vorsitzende, Linda Schäfer als Schriftführerin und Annika Gareiß als Digitalbeauftragte sind gleich vier Frauen auf den Zug des Ortsverbandes aufgesprungen. Im engeren Vorstand dabei ist auch Oliver Schulte als Schatzmeister des Verbandes. Ergänzt wird der Vorstand von fünf Beisitzern, namentlich Kilian Hartmann, Ferdinand Heil, Reimund Maier, Karl-Heinz Wittstadt (als Behindertenbeauftragter) und die neu in den Vorstand gewählte Tatjana Neugebauer.

    Walhrecht als Aufreger

    Für eine rege Diskussion auf der Ortshauptversammlung sorgte das Aufregerthema "Neufassung des Bundestagswahlgesetzes" durch die Berliner Ampelregierung. Bei aller Sympathie für eine Verringerung der Anzahl der Bundestagsmandate sieht der seinerseits rechtskundige Ortsvorsitzende die "Abhalfterung der Direktkandidaten" durch eine ominöse Hauptstimmendeckung als verfassungsrechtlich äußerst problematisch an.

    In Wahlkreisen mit engem Wahlkreisergebnis zieht dann an Stelle des siegreichen Direktkandidaten oder der siegreichen Direktkandidatin der Listenkandidat einer anderen Partei von ganz woanders her in den Bundestag ein. Der Wahlkreis bleibt dann im schlechtesten Fall im Bundestag gänzlich unvertreten. Dem Integrationspostulat, das das Bundesverfassungsgericht dem Wahlrecht auferlegt hat, sei damit in keiner Weise Rechnung getragen. Das Verfassungsgericht wird deshalb Gelegenheit zur rechtlichen Beurteilung erhalten, so der Vorsitzende.

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