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Den Zuschlag erhält die Eigentümerin

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Den Zuschlag erhält die Eigentümerin

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    schweinfurt (fan) Ein bisschen darf der Laie wohl überrascht sein bei dem, was im Saal des Amtsgerichts im fünften Stock des Iduna-Hochhauses über die Bühne ging. Die beim zweiten Termin der Zwangsversteigerung ausgebotenen Immobilien in der Wirsing- und Johann-Georg-Gademann-Straße ersteigerte einer der beiden bisherigen Eigentümer, Elke Spath (geborene Markert) selbst. Die Flessa-Bank, die das Verfahren als Hauptgläubigerin angestrengt hatte, beantragte umgehend, alle bestehenden Grundschulden zu ihren Gunsten bei der neuen Eigentümerin einzutragen - die damit einverstanden ist.

    Im Angebot waren ein Wohnhaus mit Grund, ein Wirtschaftsgebäude mit Werkstatt und Ausstellungshalle und ein Grundstück mit einem Verkehrswert von zusammen mehr als 1,6 Millionen Euro, belastet mit Grundschulden von rund 950 000 Euro. Eigentümer waren Elke und Hans-Georg Spath, die zwischen 1999 und 2002 wenig Fortüne mit dem Autohandel hatten.

    Fast 40 Jahre lang war Renault Markert in der Wirsingstraße ein Begriff - dann trennten sich ihre Wege. Ab 1999 gab es dann ein Saab-Zentrum und die "Automeister"-Werkstatt, Elke und Hans Georg Spath hielten in beiden Firmen die Anteile zu gleichen Teilen. Die Automarke Subaru wurde bei "Automeister" noch integriert und für 500 000 Mark eine Ausstellungshalle gebaut.

    Doch die Dinge liefen ihren eigenen Gang. Der Auto-Absatz verlief bei beiden Marken schlecht. Schon zum Jahresende 2000 kündigten Saab und Subaru die Verträge wieder. Die Insolvenzverfahren für beide Firmen sind längst abgewickelt. Heute ist der Automobilclub von Deutschland (AvD) Mieter im früheren Renault-Autohaus und ZF Sachs im einst für Subaru erstellten Gebäude.

    Mit dem Zuschlag für Elke Spath - sie war übrigens die einzige Bieterin - bleiben die Immobilien zum Preis von 900 000 Euro letztlich in der Familie (Markert), der bisherige Miteigentümer Hans Georg Spath ist nicht mehr mit von der Partie. Für die Gläubigerbank (Max Flessa) ändert sich nichts zu ihrem Nachteil. Deren Vertreter vereinbarte mit der "Ersteherin sämtliche Grundpfandrechte und Zinsen daraus" - so wie es vorher auch schon war.

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