1967 hat Emil Schmitt einen ersten Bauantrag für ein „kleines Häuschen“ im Höllental gestellt. Sein „Fall“ ist mittlerweile durch alle Instanzen gelaufen. Immer hieß es: Nein. Schmitt, mittlerweile 79 Jahre alt, hat sich dennoch zu einem „allerletzten Versuch“ durchgerungen, wozu ihn auch die Diskussionen um den Gesundheitspark animiert haben, wie er sagt. „Ich weiß, die Chancen sind gering, aber das Haus im Höllental ist nun mal mein Jugend- und Lebenstraum“.
Erworben hat er das idyllisch gelegene Grundstück 1952. Mit viel Liebe und vor allem Arbeit machten er und seine Frau Renate aus dem ehemaligen Steinbruch ein Idyll. Mangels finanzieller Möglichkeiten – „ich war damals 20“ (Schmitt) – habe er nicht bauen können, erklärt er wohl wissend, dass er heute glücklicher Hausbesitzer im Höllental wäre, wenn er damals Schulden gemacht und gebaut hätte.
1967 der erste Versuch für ein Haus. Nicht protzig, die „Wohnfläche den Nachbarn angepasst“, sagt er. Abgelehnt. Der zweite Anlauf erfolgte Jahrzehnte später, 1993. Wieder plante Schmitt „um die 100 Quadratmeter“ in einem Gebiet, das seit 1977 „voll erschlossen ist“. Ergebnis: Negativ. Auch die deshalb folgende Eingabe an den Petitionsausschuss (1993) blieb ohne Erfolg. Der Landtag stellte sich auf die Seite der Stadt und meinte, dass dieses Gebiet mit seiner „willkürlich entstandenen Bebauung einer gewissen städtebaulichen Ordnung zugeführt werden“ soll.
Dieses und das Argument, dass „Wohnungsbauvorhaben sowie Wochenendhäuser für Dauerwohnzwecke unzulässig sind“, erkennt Schmitt zumindest für diesen bebauten Teil des Höllentals bis heute nicht an. Rechts und links seines 2500 großen Grundstücks besitzen zehn Nachbarn Häuser, sechs mit behördlicher Genehmigung, bis auf zwei wohnen sie auch „ganzjährig drin“.
Schmitt gibt nicht auf. 1997 sagt aber auch die Regierung von Unterfranken „Nein“, nachdem er seine Pläne für ein „Gartenhaus“ mit unzulässigen 76 Quadratmetern Nutzfläche auf drei Geschossen geändert hatte. 1998 wurde dann allerdings seinem Antrag für ein „ein echtes Gartenhaus“ (mit 24 Quadratmetern) zugestimmt.
Es geht weiter: 2003 lehnt das Innenministerium erneut Schmitts Eingabe ab, aus dem 24-Quadratmeter-Gartenhaus ein altengerechtes Wohnhaus zu machen. 2004 beantragt er diesen Wunsch sogar förmlich bei der Stadt und dazu die Aufstellung eines Bebauungsplanes (gibt es nicht) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der existiert nach einer Grundsatzentscheidung seit 1984. Ausgewiesen ist der Bereich Höllental als privates Gartenland oder landwirtschaftliche Fläche. Seitdem hat die Stadtverwaltung nur den behindertengerechten Umbau eines kleinen, vormals genehmigten Wohnhauses sowie die Erneuerung einer schadhaften Garage erlaubt. Schmitt sagt, dass das mittlerweile seinem Sohn überschriebene Areal inmitten bebauter Grundstücke das einzige ohne Haus ist.
Man könnte ihm doch seinen Wunsch erfüllen. „Ich verstehe bis heute nicht, warum die Stadt das blockiert“, sagt Schmitt und erinnert, dass er, wenn er Freunden und Bekannten seine Geschichte erzählt, viel Verständnis erfährt. Das hätten ihm in den Zeiten auch immer mal Stadträte entgegengebracht. Genutzt habe das aber nichts.
Tatsächlich ist es so, dass im Höllental, alles, was steht, lange steht und deshalb entweder geduldet oder mittlerweile genehmigt ist. Schmitt sagt, dass seine Nachbarn nichts dagegen hätten, wenn er seinen Traum von einem zum Höllental passenden Landhaus umsetzt. „Das begreift keiner“, sagt Schmitt. Dann legt er einen Prospekt vom „Traumhaus“ auf den Tisch. Er wird einen letzten Bauantrag stellen, würde bei einem Erfolg sein Reihenhaus in Dittelbrunn aufgeben und in die Geburtsstadt zurückehren. „Ich bin alter Schweinfurter, die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt er.