Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Michelau im Steigerwald sprach Johannes Lang (Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen) über die Hebesätze der Gemeinde. Nach Paragraf 266 des Bewertungsgesetzes werden alle bis zum 31. Dezember erlassenen Einheitswertbescheide und Grundsteuerbescheide ungültig. Gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Grundsteuergesetz verlieren die bisherigen Hebesätze ihre Geltung.
Michelau