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Michelau: Die Gemeinde Michelau senkt die Hebesätze für die Grundsteuer B auf 180 Prozent

Michelau

Die Gemeinde Michelau senkt die Hebesätze für die Grundsteuer B auf 180 Prozent

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    Das Bild zeigt die Ortsdurchfahrt von Altmannsdorf, die erneuert werden soll.
    Das Bild zeigt die Ortsdurchfahrt von Altmannsdorf, die erneuert werden soll. Foto: Robert Neubig

    Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Michelau im Steigerwald sprach Johannes Lang (Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen) über die Hebesätze der Gemeinde. Nach Paragraf 266 des Bewertungsgesetzes werden alle bis zum 31. Dezember erlassenen Einheitswertbescheide und Grundsteuerbescheide ungültig. Gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Grundsteuergesetz verlieren die bisherigen Hebesätze ihre Geltung.

    Damit die Gemeinde auch ab dem 1. Januar Grundsteuereinnahmen erhalten kann, ist der Hebesatz für die Grundsteuern A, B und die Gewerbesteuer festzulegen und an jede Grundstückseigentümerin sowie jeden Grundstückseigentümer ein neuer Grundsteuerbescheid zuzusenden.

    Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben 2025 gleich

    Bei der Festsetzung des Hebesatzes unterliegt die Gemeinde "keiner" Beschränkung, das heißt der bisherige Hebesatz kann erneut festgesetzt werden, erhöht oder gesenkt werden. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, den Hebesatz so festzusetzen, dass Grundsteuereinnahmen aufkommensneutral bleiben. Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer bleiben im Jahr 2025 so hoch, wie im Vorjahr. Die Aufkommensneutralität bezieht sich im Übrigen nur auf das gesamte Grundsteueraufkommen, nicht dagegen auf die Grundsteuer der einzelnen Grundstücke. Es gibt Eigentümerinnen und Eigentümer, die mehr oder weniger zahlen müssen.

    Bei der Grundsteuer A fehlen von 225 Erklärungen noch 111 Erklärungen, das sind 49 Prozent. Bei der Grundsteuer B fehlen noch 94 Erklärungen von 594, das sind 16 Prozent. Für die Bescheide sind die Messbeträge des Finanzamtes maßgebend. Derzeit gehen täglich Meldungen vom Finanzamt über neu festgesetzte Messbeträge und gegebenenfalls Änderungen bereits vorliegender Messbescheide ein. In der jüngsten Sitzung wurde der aktuelle Stand dem Gemeinderat vorgestellt. Bei der Entscheidung über den Hebesatz können die kaum vollziehbaren Möglichkeiten einer Reduzierung des Hebesatzes beziehungsweise eines erweiterten Erlasses für bestimmte Fallgruppen derzeit nicht berücksichtigt werden.

    Hebesätze werden halbjährlich geprüft

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem 1. Januar unverändert bei 330 Prozent festgesetzt und der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 180 Prozent festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 320 Prozent. Aufgrund der zu erwartenden Änderungen beziehungsweise Berichtigungen der Grundsteuermessbescheide werden die Hebesätze halbjährlich geprüft. Dem Gemeinderat ist dabei mitzuteilen, a) ob Ausfälle bei den Grundsteuereinnahmen zu verzeichnen sind, b) wie hoch die Hebesätze festgesetzt werden könnten, damit die Grundsteuereinnahmen aufkommensneutral sind. Bis alle Bescheide vorliegen, werden die Grundsteuereinnahmen halbjährlich überprüft. Dabei können noch Änderungen durchgeführt werden.

    Die Sanierungsarbeiten an den Ortsdurchfahrten der Gemeindeteile Hundelshausen und Altmannsdorf sollen im Rahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden. Das staatliche Bauamt Schweinfurt hat die Pläne geprüft und einige kleine Änderungen vorgenommen. Die geschätzten Kosten belaufen sich in Hundelshausen auf zirka 1.240.842 Euro, dabei wird eine Förderung von rund 602.000 Euro erwartet.

    In Altmannsdorf wurden die Kosten mit 858.307 Euro angesetzt. Hier wird eine Förderung von zirka 405.000 Euro eingeplant. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2024 veranschlagt. Dabei werden die Gehwege, Dorfplätze und Straßen, die in der Dorferneuerung enthalten sind, erneuert. Das Planungsbüro Stubenrauch erstellt die Förderanträge. Es ist geplant, dass die Maßnahmen im März oder April beginnen können.

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