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Die Rosl von der Keßlergass'

Stadt Schweinfurt

Die Rosl von der Keßlergass'

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    Endlich! Die Stadtverwaltung hat definiert, was unter „Vergnügungsstätten“ zu verstehen ist: Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale mit sexuellem Charakter und Diskotheken. Keine Stätten des Vergnügens sind dagegen Museen und Theater, Sportanlagen, Bordelle, Erotikläden und Gastwirtschaften. Die Beamten kennen sich halt aus.

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