Endlich! Die Stadtverwaltung hat definiert, was unter „Vergnügungsstätten“ zu verstehen ist: Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale mit sexuellem Charakter und Diskotheken. Keine Stätten des Vergnügens sind dagegen Museen und Theater, Sportanlagen, Bordelle, Erotikläden und Gastwirtschaften. Die Beamten kennen sich halt aus.
Stadt Schweinfurt