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SCHWEINFURT: Drei Jahre und drei Monate für BAföG-Betrug im großen Stil

SCHWEINFURT

Drei Jahre und drei Monate für BAföG-Betrug im großen Stil

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    Für drei Jahre und drei Monate muss eine 30-Jährige ehemalige Angestellte der Stadt Schweinfurt hinter Gittern. Ein Jahr lang, wie berichtet vom Oktober 2014 bis Oktober 2015 und in 41 Fällen, hatte die Angeklagte entweder alte BAföG-Anträge reaktiviert und zu ihren Gunsten manipuliert, oder fiktive Förderanträge auf den Weg gebracht. Dabei war ein Gesamtschaden von rund 295 000 Euro entstanden.

    Mit dem Passwort der Kollegein das Vier-Augen-Prinzip umgangen

    Möglich wurde dies der Angestellten, die im Rathaus mit der Prüfung auf Vollständigkeit von elternunabhängigen BAföG-Anträgen betraut war, durch Umgehung des vorgeschriebenen Vier-Augen-Prinzips, zum Beispiel durch Verwendung des Passwortes der Kollegin. Das hätte verhindern sollen, dass eine Person allein Gelder auf den Weg bringt. Großzügige „BAföG-Nachzahlungen“ und monatliche Zuweisungen wurden so auf Konten überwiesen, die ihr oder ihrem Mann zugänglich waren. Größere Nachzahlungen wurden von ihr zur Verschleierung der Taten im Nachhinein geändert, zum Beispiel durch Streichung der Tausenderstelle, so dass sie unter dem „Aufälligkeitsradar“ blieben. Angst vor Armut und die Schulden im Zusammenhang mit dem wackelig finanzierten Hausbau der jungen Familie hatte die von Anfang an geständige Frau als Gründe für den vielfachen Griff in die BAföG-Kasse genannt.

    Unterschiedliche Namen und immer die gleichen Konten

    Aufgeflogen war der systematische Missbrauch ihrer Befugnisse, als zu Beginn des Jahres 2016 vom Gesetzgeber gefordert war, in die Anträge von BAföG-Empfängern deren Steuer-ID einzutragen. Dabei fiel auf, dass Gelder namentlich unterschiedlicher Anträge auf immer die gleichen sechs Konten überwiesen wurden und zu diesen Anträgen keine Akten vorlagen.

    Mit der verhängten Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten, so in der Urteilsbegründung vor der großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt, sei man im unteren Bereich des Möglichen geblieben. Der bisher unbescholtenen Angeklagten wurde ihr Geständnis zugute gehalten. Wegen zweier kleiner Kinder wurde ihr Haftempfindlichkeit zugesprochen. Eine Bewährungsstrafe kam nicht in Frage, weil sich die Frau eine Einnahmequelle von nicht unerheblicher Dauer verschafft und deshalb gewerbsmäßig gehandelt habe. Außerdem hat bislang keine Schadensregulierung stattgefunden. Die erhofft sich die Stadt Schweinfurt, die im Auftrag des Bundes die BAföG-Zahlungen vornimmt, vom Verkauf des Hauses und 102 000 Euro, die noch auf den Konten waren und beschlagnahmt wurden.

    Bewährung für den Ehemann

    Ihr mitangeklagter Ehemann, der die Taten seiner Frau billigend in Kauf genommen haben soll, wurde zu neun Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 25 000 Euro nach Verkauf des Hauses verurteilt. Obwohl er den Angaben seiner Frau, dass man sich dank seiner Eigenleistung am Bau jetzt zum Beispiel eine teurere Küche leisten könne, misstraute, habe er wegen der Finanzierung nicht nachgefragt, sondern eher weggeschaut. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

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