Gleich zwei promovierte Rechtsanwälte mühten sich für den 24-Jährigen aus Bad Kissingen um ein spezielles Urteil für die Beschaffung von gut drei Kilogramm Cannabis zum "Eigenkonsum" und die großzügige Abgabe etwa der halben Menge an Freunde und Bekannte. Paragraf 35 Betäubungsmittelgesetz hätten sie für ihren Mandanten aus gutem Hause gerne angewendet gesehen. Demnach sollte die zu erwartende Freiheitsstrafe ohne Bewährung nicht vollstreckt, sondern zurückgestellt werden zugunsten einer Therapie, die – wenn sie erfolgreich absolviert wird – am Ende auf die Haftstrafe angerechnet wird und diese dann sozusagen ersetzen kann.
Schweinfurt