Man prüfe noch, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Heitzer eingeleitet wird, bestätigt man dort am Montag erste Berichte über den Fall. Das ist dem Schweinfurter Geschäftsmann neu. Wohl weiß er von einer Unterlassungserklärung, weshalb der Ebay-Powerseller vorsorglich die Grafen- und Gräfinnen-Titel„von Mainberg“ aus dem Angebot genommen hat. Vorübergehend, „bis die Sache geklärt ist“. Dass seine Angebote hieb- und stichfest, er und die Titel-Erwerber rechtlich auf der sicheren Seite sind, davon ist Heitzer überzeugt.
Kein Adels-, nur ein Ehrentitel
Verkauft würden keine Adels-, sondern „Edel-“ beziehungsweise Ehrentitel. Darauf legt Heitzer Wert, schließlich werden in Deutschland seit 1918 keine Adelstitel mehr verliehen, geht der Weg zum echten „von“ nur über Geburt oder Adoption. Für knapp 30 Euro plus Versand wird man also ein echter unechter Graf. Und dann? Dann wird es kompliziert. Heitzer führt etliche Verwendungsmöglichkeiten an, letztlich bleibt aufgrund aktuellen Rechts aber wenig: Der von ihm erwähnte Namenszusatz hinter die Unterschrift (Herr X, „Graf von X“) oder ein nettes Beiwerk auf Visitenkarte und Homepage.
Die neuen, unechten Grafen sind ganz offensichtlich heimatverbunden – und interessiert an ihrem „Stammsitz“. Renate Ludwig, Miteigentümern des Schlosses Mainberg, das derzeit zum Verkauf steht, wunderte sich über die vielen Besucher, die in Pkw mit auswärtigen Kennzeichen vorfuhren, sich vor Schloss Mainberg fotografieren ließen und neugierig drin herum spazierten. Als sich Investoren nach den im Internet immer häufiger auftauchenden Grafen und Gräfinnen, darunter eine Dame, die laut Ludwig „fast schon“ im horizontalen Gewerbe tätig ist, erkundigten, wurde es Ludwig zu viel.
Zum einen musste sie Investoren erklären, dass es keine Grafen von Mainberg gibt, nie gegeben hat, zum anderen warfen die „dubiosen“ Titelträger nicht das beste Licht auf Schloss Mainberg, für dessen Verkauf Ludwig in „sehr konkreten Verhandlungen steht“. Vor 14 Tagen hat ihr Anwalt Maximilian Heitzer eine Unterlassungserklärung zugeschickt. Seitdem habe sich die Situation entspannt, sagt Ludwig. „Irgendwann hört der Spaß auf.“ Durchsetzen möchte sie auch, dass die Wortmarke „Graf von Mainberg“, die sich Heitzer hat schützen lassen, gelöscht wird.
Um seine Edeltitel abzusichern, bemüht Heitzer gleich drei Ansätze. Zum einen hat er sich den „Graf von Mainberg“ wie viele andere Titel beim Deutschen Patent- und Markenamt als Markenzeichen sichern lassen. Zum anderen vertreibt er sie als Ehrentitel amerikanischer Freikirchen. Bis vor etwas über drei Jahren war das die United Live Church of Modesto, Kalifornien, von der Heitzer wegen verliehener Doktortitel verklagt wurde, wie er im Gespräch mit dieser Zeitung ganz offen sagt. Seitdem gebe es keine Zusammenarbeit mehr.
Dennoch liegt dem Paket von Unterlagen, die die „Grafen“ zu ihrer Urkunde bekommen, immer noch eine Anerkennungsurkunde für die Freikirche bei. Die, so Heitzer, sei an sich überflüssig. Allerdings verwendet er in Werbung und Urkunden noch den Begriff „UL-C“. Warum? Die Abkürzung stehe für United Lord Congregation, erklärt Heitzer schnell und verweist auf den neuen Partner, mit dessen Hilfe die kirchlichen Ehrentitel seit über drei Jahren verliehen würden: Die „Church of Seven Planes“, Texas, die einer Urkunde zu Folge zur UL Congregation Schweinfurt gehören soll, was auch immer das heißt.
Nennen darf sich jeder wie er will
Schließlich und endlich wird auch das Feld „Künstlername“ bemüht. Im Angebot enthalten ist laut Heitzer ein Manuskript, mit dessen Hilfe der neue Graf eine Schrift im Eigenverlag herausgeben kann – als Beweis künstlerischen Schaffens. Fragt sich nur, wofür. Seit November 2007 ist der Eintrag von Künstlernamen – in dem Fall des imaginären Titels – nicht mehr möglich. Bis dahin, sagt Heitzer, seien seine Grafen und Freiherrn in gut 60 Prozent der Fälle bei den Einwohnermeldeämtern durchgegangen. Und jetzt? Jetzt sichert man sich eben ab, bemüht alle rechtlichen Möglichkeiten (Heitzer). „Das Führen dieser Titel bleibt weiterhin völlig gesetzeskonform.“ Nennen darf sich übrigens jeder wie er will – falls es nicht die Rechte anderer berührt. Das gibt auch Heitzer offen zu.