Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

Schweinfurt: Durch die Gesellenprüfung gerasselt - Was dann?

Schweinfurt

Durch die Gesellenprüfung gerasselt - Was dann?

    • |
    • |
    Verpatzte Prüfung? Es wird Zeit, endlich "Nägel mit Köpfchen" zu machen“, sagt Roland Maul den jungen Leuten.
    Verpatzte Prüfung? Es wird Zeit, endlich "Nägel mit Köpfchen" zu machen“, sagt Roland Maul den jungen Leuten. Foto: David Niklaus

    Noch bis zum Februar laufen die Gesellenprüfungen. Für die meisten ein Tag der  Freude - Endlich den Gesellenbrief in der Tasche. Aber es kann auch anders kommen. Ein rabenschwarzer Tag, ein schwerer Fehler und schon wird aus der Gesellenprüfung ein Alptraum. Durchgefallen! Aber es geht weiter. Roland Maul, Ausbildungsberater der Handwerkskammer für Unterfranken in Schweinfurt weiß den Weg.

    "Wer durch die Gesellenprüfung fällt, steht nicht auf der Straße – sein Ausbildungsbetrieb muss ihn als Azubi bis zur Wiederholung der Prüfung -längstens ein Jahr - weiter beschäftigen", so Maul in einer Pressemitteilung. Ganz wichtig! Chef und Azubi müssen dafür bei der Handwerkskammer schriftlich einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages stellen. Fällt ein Azubi durch die Gesellenprüfung, hat er zwei weitere Versuche. Mit dem Bescheid über die misslungene Prüfung bekommt ein Lehrling gleich den Antrag auf Anmeldung zur Wiederholungsprüfung.

    Also, erst einmal durchatmen und mit dem Ausbilder sprechen, rät Maul. Dabei sollte auch besprochen werden, was bei der Prüfung schief lief und welcher Teil dazu geführt hat, dass die Prüfung nicht bestanden wurde. Bei der Wiederholung müssen Azubis nämlich nur diesen Teil noch einmal machen.

    Die meisten Azubis, die es nicht beim ersten Mal schaffen, haben in der Theorie Probleme. Sie sollten sich fragen, wo die Lücken sind und die Berufsschullehrer darauf ansprechen. Die praktische Prüfung wird entweder bei der Innung oder der Handwerkskammer abgelegt. Wenn einzelne praktische Teile schuld für den Misserfolg waren, sollten Azubis ihre Ausbilder bitten, in der Zwischenzeit auf diesem Gebiet mit ihnen zu üben.

    Eigentlich kann ich alles, aber ich war so nervös

    Wenn Azubis durchfallen, obwohl sie gut vorbereitet sind, liegt das meistens an Nervosität. Auch darüber sollte man offen mit dem Ausbilder sprechen, meint Maul und gemeinsam Strategien entwickeln wie man das eigentlich gute Fachwissen umsetzt.

    Auch wenn Azubis nicht mehr in ihren Betrieb zurück wollen, sondern bei einem anderen Unternehmen arbeiten oder gar einen neuen Beruf lernen möchten, können sie an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. Der Ausbildungsvertrag endet dann zum vorher vereinbarten Zeitpunkt.

    Wer am Prüfungstag krank ist, muss ein Attest vorlegen, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wichtig! Gleich morgens bei der Institution melden, dass Krankheit eine Prüfungsteilnahme verhindert und dann zum Arzt. Das Attest schickt man an den Prüfungsausschuss. Die Prüfung gilt als nicht abgelegt, man wird automatisch zum nächsten Termin eingeladen.

    Wie kann man Widerspruch gegen die Note einlegen?

    Es ist eigentlich gut gelaufen und trotzdem ist die Note schlecht? Wer mit seinem Resultat nicht einverstanden ist, kann die Prüfungsunterlagen einsehen oder Widerspruch einlegen. Dafür muss man einen schriftlichen Antrag stellen. Wer nach Einsicht in die Unterlagen immer noch der Ansicht ist, dass die Note zu schlecht ist, kann gegen das Ergebnis innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird geprüft, der Prüfling muss sich darauf einstellen, zu einer Anhörung geladen zu werden. Sollte der Widerspruch begründet sein, werden Fehler und Note korrigiert. Jedoch kann der Antrag auch abgelehnt werden, wenn die zuständige Stelle der Meinung ist, die Note ist korrekt. Als weitere Möglichkeit kann man dann gegen das Ergebnis beim Verwaltungsgericht klagen. Allerdings braucht man spätestens dann einen Anwalt, der einen vertritt.

    In jedem Fall kann man sich bei der jeweiligen Handwerkskammer informieren. Dort gibt es immer eine Abteilung, die für Fragen rund um die Ausbildung zuständig sind. Auch die passende Prüfungsordnung findet man auf den Webseiten der Kammern.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden