Die jüngste Gemeinderatssitzung war gut besucht, im Zentrum standen die Neufassung der Gestaltungssatzung und die Anschaffung eines Feuerwehrrettungsbootes. Außerdem hatte Kämmerin Marliese Hofmann ihren letzten "Auftritt" im Gremium vor ihrem Ruhestand.
Zum Auftakt erläuterte Feuerwehrkommandant Philipp Volk den Wipfelder Bedarf an einem Boot. Bereits im vergangenen Jahr wurde die mögliche Anschaffung diskutiert, nun legte der Kommandant ein aktualisiertes Angebot vor. Wie Volk ausführte, liegen die Kosten bei etwa 15.000 Euro für ein sogenanntes RTB 1-Rettungsboot. Der Bedarf ist da, laut Volk hat die Wipfelder Wehr grundsätzlich mehr Einsätze am Main als im Brandfall. Die verschiedenen Angebote in Flussnähe bergen Gefahren, die einen Rettungsbooteinsatz bedingen könnten. Der Kommandant listete Sportbootunfälle, aber auch die Fähre, die stark frequentierte Mainlände, die Kanu- und Bootsanleger, Spielplatz, Sportplatz, Wohnmobilstellplatz und Flachwasserbereiche auf.
Die nächstgelegenen Feuerwehr-Rettungsboote liegen in Schweinfurt und Obereisenheim, das Boot aus Stammheim kommt laut Volk aufgrund der Schleuse "schwer nach Wipfeld". Das neue Rettungsboot mit einem 15 PS-Motor könne, so Volk auf Nachfrage von Bernhard Kießling, ohne Führerschein gefahren werden. Eine Bootsführerausbildung wäre allerdings laut Kommandant ratsam. Der Unterhalt des Bootes ist mit wenig Kosten verbunden, wie Sebastian Lother erfuhr. Das Boot könne in der sogenannten Schwesterngarage untergebracht werden.
Kofinanzierung durch den Feuerwehrverein
Die Feuerwehr ist kommunale Pflichtaufgabe. Anschaffungen sind im Finanzplan vorgesehen, müssen allerdings im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde abgewogen werden, wie Bürgermeister Tobias Blesch mit Blick auf den Haushaltskonsolidierungskurs Wipfelds betonte. Er warb deshalb dafür, den Beschaffungsaufwand neben der geplanten Kofinanzierung durch den Feuerwehrverein für das Rettungsboot durch mögliche Crowdfunding-Aktionen zu minimieren; dem stimmte das Gremium geschlossen zu.
Gestaltungshandbuch für die Gemeinde
Weiter ging es mit der Gestaltungssatzung, die Carola Ammersbach vom Planungsbüro Haines-Leger Architekten vorstellte. Es galt die nach der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abzuwägen. Von seiten der Bürgerschaft, so Ammersbach, sei nichts eingegangen. Die Stadtplanerin umriss kurz die Anregungen, die größtenteils allgemeiner oder redaktioneller Art waren, auf Gesetzesänderungen hinwiesen und zur Kenntnis genommen, beziehungsweise eingearbeitet wurden.
Diskussionen entstanden beim Thema Fenster, hier wurden von Amtsseite widersprüchliche Formulierungen bezüglich der Materialauswahl moniert. Wie Jochen Schneider ausführte, hat der Rat darüber bereits ausgiebig diskutiert und festgelegt, dass auch im Sichtbereich neben Holzfenstern solche aus Kunststoff und Metall von holzähnlicher Struktur zulässig seien. Das soll laut Gremium so bleiben, ausgeschlossen sind Einzel-Denkmäler und Denkmäler im Ensemble. Wie Geschäftsleiterin Susanne Vierheilig abschließend erläuterte, werden die Träger öffentlicher Belange von den Abwägungsergebnissen informiert und können darauf reagieren.
Förderprogramm schießt 30 Prozent der Kosten zu
Anschließend wurden das vorgestellte Gestaltungshandbuch inklusive Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gebilligt und die Neufassung der Gestaltungssatzung sowie das kommunale Förderprogramm beschlossen, das auf die Erhaltung des charakteristischen Ortsbildes und der Innenentwicklung von Wipfeld abzielt. Die Förderhöhe beträgt 30 Prozent und maximal 50.000 Euro pro Grundstück und wird durch die Städtebauförderung kofinanziert, wie Stefan Volkmuth nachfragte. Die Städtebauförderung übernimmt bis zu 80 Prozent der Förderkosten. Das Gestaltungshandbuch wird nun in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Außerdem gab es das gemeindliche Einvernehmen für die benötigten Befreiungen bezüglich der geplanten Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses. Nach einer ersten Ablehnung in der vorangegangenen Sitzung hatte der Bauherr nachgebessert und konnte damit nun überzeugen.
Keine Einwände hatte das Gremium bei der Aufstellung des Bebauungsplans "Solarkraftwerk Heidenfeld-Ost" der Gemeinde Röthlein, da Belange Wipfelds dadurch nicht tangiert werden.
Windpark-Betreiber kündigen freiwillige Finanzspritze an
Weiter gab Blesch noch einige Informationen bekannt, darunter eine erfreuliche Finanzspritze durch die freiwillige anteilige Zahlung von den Anlagenbetreibern eines benachbarten Windparks von insgesamt etwa 1200 Euro jährlich. Außerdem wurde kürzlich in der Verkehrsschau besprochen, dass auf der Schwanfelder Straße in Höhe des Einmündungsbereichs St. Kilian-Straße ein eingeschränktes Halteverbot eingerichtet wird. Einige Aufträge beim Umbau der Kelterstation zum Bauhof wurden kürzlich nichtöffentlich vergeben: Die Firma Stolz Bau (Hammelburg) bekam den Zuschlag für den Austausch des Torsturzes, Elektro Schneider (Wipfeld) für die Elektroarbeiten und die BayWa (Schweinfurt) für die Heizungs- und Sanitärarbeiten.