Schweinfurt

Einkaufszentrum Oberndorf: Projektentwickler scheitert mit dem Versuch, den Bürgerentscheid zu verhindern

Der Stadtrat hat einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Der Investor hatte diese angezweifelt. Er sagt, die Fragestellung sei manipulativ. 
Das Bürgerbegehren gegen das geplante Einkaufszentrum auf einer Ackerfläche in Oberndorf ist zulässig. Das hat der Stadtrat entschieden.  Die Bürgerinnen und Bürger werden nun entscheiden, ob das Vorhaben verwirklicht wird oder nicht.
Foto: Anand Anders | Das Bürgerbegehren gegen das geplante Einkaufszentrum auf einer Ackerfläche in Oberndorf ist zulässig. Das hat der Stadtrat entschieden.  Die Bürgerinnen und Bürger werden nun entscheiden, ob das Vorhaben verwirklicht wird oder nicht.

Der Plan der Auriga GmbH ging nicht auf: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Dienstagnachmittag einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das von den Bayreuther Projektentwicklern geplante Einkaufszentrum in Oberndorf festgestellt und damit die Entscheidung über die Realisierung des Projektes in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Abgestimmt wird am Sonntag, 8. Oktober, am Tag der Landtags- und Bezirkstagswahl.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.

Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.

Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.

Wenn Sie die tägliche Zeitung abonniert haben, ist der Zugang für Sie gratis. Jetzt mit Kundennummer registrieren!