Klappt das SEPA-Lastschriftverfahren beim Zoll zum Einzug der Kfz-Steuer nicht reibungslos? Was eine Frau aus dem Landkreis Schweinfurt schildert, deutet darauf hin.
Am 9. September 2014 habe sie dem Hauptzollamt (HZA) Schweinfurt eine SEPA-Lastschrift vorgelegt, „da für mein altes Auto noch keine Einzugsermächtigung mit der Zulassung vorlag“, so die Kfz-Halterin. Im Dezember 2014 habe sie eine Mahnung erhalten. SEPA sei nicht eingerichtet gewesen, sie habe den Betrag überwiesen. Wörtlich schreibt sie: „2015: erneute Mahnung; SEPA-Vordruck wieder per E-Mail vorgelegt; keine Antwort, keine Bestätigung – nix. Seitdem kein Briefwechsel. Keine Abbuchung des HZA.“
Vorsichtshalber überwiesen
Am 11. März dieses Jahres habe sie dann eine „Vollstreckungsmitteilung“ erhalten. Die genervte Kfz-Besitzerin: „Ja, gehts noch? Vollstreckungsmitteilung wegen Kfz-Steuer, die ich zahlen will aber nicht kann.
“ Aufgrund der Vollstreckungsandrohung habe sie jeweils an den Leiter des HZA Schweinfurt und zur Vollstreckungsstelle in Regensburg alle Unterlagen gefaxt und „vorsichtshalber den Betrag überwiesen, bevor der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht ... man weiß ja nie“.
Stimmen die Angaben der Kfz-Steuerzahlerin? Falls ja, was läuft da schief seit mehr als eineinhalb Jahren, und warum will der Zoll bei ihr vollstrecken lassen, wenn sie schon x-mal verzweifelt versucht und alles getan hat, den SEPA-Einzug einzurichten? Sind ihre Unterlagen nun beim Leiter des HZA Schweinfurt und der Vollstreckungsstelle Regensburg eingegangen? Wann wird der Kfz-Steuer-Einzug klappen, und gibt es weitere Fälle wie diesen? Falls ja, warum? Und wann werden die Probleme behoben sein?
Konkret könne er aus Gründen des Steuergeheimnisses zu einem konkreten Steuerfall keine Auskünfte geben, teilt HZA-Pressesprecher Stefan Schramm auf Anfrage mit. Zum 2. Mai 2014 habe die Zollverwaltung die Verwaltung der Kfz-Steuer von den Finanzbehörden übernommen. Als noch die Finanzämter zuständig waren, sei in manchen Fällen erst nach Aufforderung die Kraftfahrzeugsteuer überwiesen worden.
Die Beteiligten seien schriftlich informiert worden, dass sie die Steuer durch Teilnahme am Lastschriftverfahren oder Überweisung zahlen könnten und jeder Selbstzahler verpflichtet sei, die Fälligkeitszeitpunkte selbst zu überwachen, die Kraftfahrzeugsteuer fristgemäß zu überweisen und, dass vom Zoll „künftig keine eigenen Zahlungserinnerungen mehr verschickt werden“.
Weiter heißt es: „Dies wurde nicht immer beachtet, so dass in manchen Fällen mit Unverständnis auf eingehende Mahnungen reagiert wurde. In der Regel wurden die Steuerschulden nach Eingang der Mahnungen von den Beteiligten entrichtet und der Vorgang konnte beendet werden. In einigen Fällen liefen die offenen Steuerschulden jedoch automatisiert in das Vollstreckungsverfahren.“
Manchmal Missverständnisse
In einigen Fällen hätten wegen unvollständiger oder unzutreffender Angaben Zahlungen nicht sofort zugeordnet werden können. Auch wo das SEPA-Lastschriftmandat fehlerhaft war – etwa wenn die 22-stellige IBAN nicht korrekt war – hätten Steuerzahler in Rückstand geraten und Mahnungen bekommen können. Wenn diese nicht reagierten, sei „automatisiert das Vollstreckungsverfahren“ angelaufen.
„Bedauerlicherweise wurden die Schreiben der Hauptzollämter nicht immer gelesen oder verstanden, so dass es manchmal zu Missverständnissen oder Unannehmlichkeiten kam“, so der Pressesprecher des HZA weiter. Normalerweise würden Unstimmigkeiten durch die Bearbeiter an den Kraftfahrzeugsteuer-Festsetzungsstellen vor Ort schnell behoben. Mittlerweile, so eine Sprecherin, habe sich das Hauptzollamt mit der Frau klärend in Verbindung gesetzt.