(fan) 68 Akte der Veruntreuung fremden Geldes hat der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift aufgelistet. Schadenssumme: 13 668 Euro. Diesen Betrag soll der 42-jährige Angeklagte zwischen 2001 und 2003 vom Konto seines Opas, der in dieser Zeit zusammen mit der Oma in einem Schweinfurter Altenheim gewohnt hat, zweckentfremdet verwendet haben. Doch nachzuweisen ist ihm das nicht. Das Verfahren vor dem Schöffengericht wird gegen eine Geldauflage von 1500 Euro eingestellt.
Der 42-Jährige war seinerzeit, vor nunmehr zehn Jahren, zum Betreuer seiner Oma bestellt worden. Sie und ihr Ehemann waren ins Alten- und Pflegeheim gezogen. Eine nennenswerte Rente hatte die Oma nicht, der Opa schon. Dessen Einkünfte plus die Pflegeversicherung reichten für den Heimplatz, und etwas Geld war noch übrig, den Platz der Oma musste der Bezirk weitestgehend als Kostenträger finanzieren.
Der Angeklagte hat nach seinen Angaben in vielen Fällen Geld vom Konto des Großvaters abgehoben und Bankgeschäfte für ihn und in seinem Auftrag erledigt. „Der war da sehr genau und streng“, sagt er. Unter anderem habe er beim Einzug ins Pflegeheim im Auftrag des Opas einen Fernseher, Handtücher und Wäsche gekauft, dann monatlich Bargeld abgehoben und ins Heim gebracht, sowie Geld im Auftrag der Großmutter an den in Polen lebenden, völlig mittellosen Sohn weitergeleitet und auch Bahntickets für diesen besorgt und beglichen.
Die Untreue-Vorwürfe begründete der Angeklagte insofern schlüssig, zumindest nicht widerlegbar. Die Großeltern sind längst gestorben – der Opa 2003, die Oma Ende 2008, auch der in Polen vom Geld der Großeltern regelmäßig unterstützte mittellose Sohn ist bereits tot. Aufgefallen waren Unregelmäßigkeiten der Kontoführung erst 2003, als sich eine Berufsbetreuerin der Großmutter annahm und diese unter anderem feststellte, dass der Rentenbezug für den Großvater über den Tod hinaus weiterlief, dass seine Beerdigung nicht bezahlt war und das Konto Abbuchungen, teils für Bahnfahrten aufwies, obwohl das Ehepaar im Heim dafür nicht in Frage kam.
Ihre Erkenntnisse gab die als Zeugin befragte Berufsbetreuerin, welche die Oma bis zu ihrem Tod 2008 betreute, an die Staatsanwaltschaft weiter, die schließlich ermittelte. Der Angeklagte aber erklärte die Geldabhebungen und Kontobelastungen im Auftrag der Großeltern durchaus schlüssig – zumindest aber unwiderlegbar. Das sah auch der Anklagevertreter so. Die entscheidenden Zeugen, die etwas anderes hätten sagen können, waren alle schon tot.
Der Staatsanwalt selbst regte angesichts dieser Nachweislage eine Einstellung des Verfahrens an. So geschah es denn auch – gegen eine Geldauflage von 1500 Euro. Der Angeklagte, der wegen dieser lange zurückliegenden Vorfälle zweimal kurzfristig in Haft war, stimmte zu.