Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT: EPFOS-Pleite: Schüler gehen leer aus

SCHWEINFURT

EPFOS-Pleite: Schüler gehen leer aus

    • |
    • |

    „Die Eltern und Schüler sind voll enttäuscht“, sagt Rechtsanwältin Patricia Fuchs-Politzki – und sie haben Grund dazu. Geklagt haben sie und gehofft, dass sie wenigstens das Schulgeld zurückbekommen, dass sie an die „Erste Private Fachoberschule Schweinfurt“ (EPFOS) gezahlt haben – ohne den erhofften Erfolg. Am Ende sind sie mit Pauken und Trompeten durch die Abiturprüfung gerasselt, weil sie – so ihr Vorwurf an den Gesellschafter und Geschäftsführer Michael Schwarz – von ihm beziehungsweise der Schulleitung über die Prüfungsbedingungen nicht korrekt aufgeklärt worden seien.

    Nachdem Schwarz für seine EPFOS GmbH Insolvenz angemeldet hatte, die im Juni eröffnet wurde, waren die Aussichten für die 16 Eltern beziehungsweise Schüler, ihr Schulgeld wiederzubekommen oder gar Ersatz für einen „Erwerbsschaden“, gewaltig geschrumpft. Inzwischen ist klar, dass sie leer ausgehen. Der Insolvenzverwalter bestreitet ihre Forderungen zur Insolvenztabelle. Gerichtlich festgestellt sind sie auch noch nicht, weil die Insolvenzanmeldung die Gerichtsverfahren unterbrochen hatte.

    Schon ob die Schüler beziehungsweise ihre Eltern mit ihren Klagen überhaupt Erfolg gehabt hätten, ist ungewiss. Klar ist nur, dass ihnen auch das kaum etwas genutzt hätte. Denn die EPFOS GmbH ist arm dran. Mehr als die halbe Stammeinlage – 12 500 Euro – hat Insolvenzverwalter Robert Wartenberg (Bamberg) nicht vorgefunden. Diesen stehen eine Rechtsanwaltsforderung von 12 000 Euro, Verfahrenskosten von 8000 Euro und Kosten der Insolvenzverwaltung über 8500 Euro gegenüber. Hinzu kämen über 200 000 Euro Schülerforderungen, würden sie alle noch erfolgreich eingeklagt.

    Nun sagen sich die Eltern der EPFOS-Schüler, die mit Hilfe von Patricia Fuchs-Politzki geklagt gegen die PFOS GmbH hatten, dass sie eine kostenträchtige Weiterführung des Verfahrens nicht möchten. Schließlich könnten sie auch im besten Falle nur mit einer minimalen Quote auf ihre Forderungen rechnen. Auch die Klage gegen Schwarz persönlich war erfolglos, weil ihm schlicht kein strafrechtlich relevanter „Vorsatz“ bei der fehlerhaften beziehungsweise unterbliebenen Aufklärung der Schüler zu den Prüfungsmodalitäten nachgewiesen werden konnte, so Fuchs-Politzki.

    Tatsächlich hat sich der Schul-Geschäftsführer im Mai in der Verhandlung vor dem Landgericht Schweinfurt, bei der es um einen „Erwerbsschaden“ ging, auf Unwissenheit zurückgezogen. Zum Vorsitzenden Richter sagte er, er habe bei Eröffnung der EPFOS nicht gewusst, dass in seiner lediglich staatlich „genehmigten“ (nicht staatlich anerkannten) Schule fürs Abitur die Jahresnoten nicht zählen und in acht statt vier Fächern geprüft wird. „War Ihnen nicht bewusst, welche Regeln gelten?“, fragte der Richter. Schwarz: „Mir nicht.“

    Diese Woche hat die Würzburger Anwältin von den letzten Mandanten erfahren, dass sie nicht weitermachen wollen. Ursprünglich hatte sie 16 Schülereltern gegen Schwarz und die EPFOS GmbH vertreten.

    Der Insolvenzverwalter sieht zwei problematische Sachverhalte bezüglich der Schülerforderungen: Erstens, dass sie in ihrer Berechtigung nicht unbestritten waren, was bei den Gerichtsverfahren deutlich geworden sei, und zweitens, dass hinter der EPFOS GmbH kein nennenswertes Haftungsvermögen stand. „Welche Vermögenswerte sollte die Schule nach eineinhalb Jahren Bestand aufgebaut haben?“, so Wartenberg, „von meiner Seite aus ist das Insolvenzverfahren fertig.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden