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Schweinfurt: Ex-Freundin bedroht, beleidigt, mit Mails bombardiert

Schweinfurt

Ex-Freundin bedroht, beleidigt, mit Mails bombardiert

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    Sieben Monate auf Bewährung kassiert ein 35-Jähriger, der seine Ex-Freundin mit widerlichen Beleidigungen und Todesdrohungen schikaniert und gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat.
    Sieben Monate auf Bewährung kassiert ein 35-Jähriger, der seine Ex-Freundin mit widerlichen Beleidigungen und Todesdrohungen schikaniert und gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen hat. Foto: Oliver Berg

    Als "Hure" und "Nutte" beleidigt der Bautechniker die 38-jährige Frau, nachdem sie ihm die Trennung eröffnet hatte. Er zieht in E-Mails und SMS in unflätiger Weise über sie, ihre Familie, ihren neuen Freund her. Er verlangt 40 000 Euro für das, was er in den Jahren zuvor im angemieteten Haus, das ihren Eltern gehört, renoviert und gearbeitet habe. Er droht ihr, sie umzubringen, schreibt ihr, wie einfach es sei, eine Pistole zu bekommen: "Du bist tot."

    Richter lässt sich ungern anlügen

    Die Frau lässt sich das nicht bieten, zeigt ihn an und erwirkt erwirkt einen Gerichtsbeschluss, dem zufolge er nicht in ihre Nähe und ihr keine Mitteilungen senden darf. Das interessiert ihn nicht. 27 Mal verstößt er gegen die Anordnung, indem er ihr E-Mails und SMS schickt. Nun steht der Mann vor dem Amtsrichter wegen Beleidigung und Bedrohung in mehreren Fällen sowie siebenundzwanzigfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz.      

    Was dem Richter schon mal besonders sauer aufstößt, ist, dass er sich mit einer offenkundig falschen Behauptung vor dem Gerichtstermin drücken wollte. Er lasse sich nicht gerne anlügen, sagt ihm der Vorsitzende. Drei der Droh- und Beleidigungs-Mails, in der die Frau "versprochen" wird, "ich bring dich um", will der Angeklagte nicht verfasst haben. Sie seien auch nicht von seinen Adressen gesendet worden. Im Tonfall aber passen sie aber genau zu dem, was er ihr von seinem privaten und Firmen-Account so alles geschrieben hat.

    Wer soll der Unbekannte sein?

    Das soll plötzlich ein anderer verfasst haben? Ein Unbekannter, vielleicht sogar ihr aktueller Partner?  Und warum? Die Staatsanwältin und der Amtsrichter glauben keine Sekunde daran. Es sei ein Leichtes, sich irgendeine Adresse zuzulegen, sie wieder zu löschen oder Nachrichten von einem anderen Account aus an die Betroffene zu senden. In einem Teil der Mails, die der Angeklagte einräumt, jammert er auch, er habe "Scheiße gebaut", er wolle sie zurückhaben, und ob er nach zwölf gemeinsam verbrachten Jahren nun für sie "nicht mehr existiert"?    

    Dann kommt das Opfer zu Wort. Die Ex-Freundin des Angeklagten erzählt, wie er sie sogar in Mails bei ihrem Arbeitgeber angeschwärzt und schlecht gemacht habe. Er habe ihren Social-Media-Account gehackt, auf ihren Namen eine Sauna und Parfüms bestellt. Dabei habe nicht sie ihn verlassen oder "rausgeschmissen", sondern er habe die Beziehung ruiniert, indem er sich in eine Arbeitskollegin verliebt habe und "das Leben genießen" wollte. Sie wolle keine Rache, keine schlimme Strafe für den Angeklagten, sagt die 38-Jährige. "Ich möchte einfach meinen Frieden haben".

    Sieben Monate auf Bewährung 

    Auch den neuen Freund des Opfers hat der Angeklagte attackiert und die Windschutzscheibe seines  Autos zertrümmert. Das alles fand Ende 2018 und 2019 statt. Ein Strafbefehl gegen den Bautechniker wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung über 4500 Euro war im November 2018 rechtskräftig geworden.

    Die Staatsanwältin hält die Anklage in vollem Umfang für erwiesen. Sie fordert eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Selbst der Verteidiger spricht von E-Mails "mit sehr unflätigem Inhalt", die sein Mandant an die Ex-Partnerin geschickt habe. Der  Anwalt plädiert auf sechs Monate auf Bewährung. Das Urteil: Sieben Monate Freiheitsstrafe, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, eine Geldauflage von 2000 Euro, sowie ein völliges Kontakt- und Näherungsverbot für die komplette Bewährungszeit. Beim Verstoß dagegen, so der Richter, werde er die Bewährung widerrufen.    

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