"Meine Mandantin ist doch keine Akademikerin", sagte jüngst der Anwalt einer Kellnerin vor dem Schweinfurter Amtsgericht. Sie müsse nicht wissen, dass ein per Post zugeschicktes Gesundheitszeugnis von einer Ärztin aus Baden-Württemberg, die seine Mandantin nie untersucht und trotzdem vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit hatte, ein "unrichtiges" Attest sei. Ein solches hatte sie beim Bedienen in einer Pizzeria Anfang März einem Polizeibeamten als Nachweis zur Befreiung vom Maskentragen vorgelegt.
Schweinfurt