Die Erfahrung, was aus einer Notlüge werden kann, durfte jetzt ein Jäger aus dem Landkreis Schweinfurt machen. Er musste sich vor dem Schweinfurter Amtsgericht wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Abgabe einer kleinen Menge von erlegtem Wild verantworten. Der Verstoß gegen die "Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung" ist eine Straftat.
Schweinfurt