Alle Jahre wieder wendet sich die Stadt Gerolzhofen zum bevorstehenden Jahreswechsel mit einem Appell zum Einsatz von Pyrotechnik im Stadtgebiet an die Bevölkerung: Auch in der Silvesternacht, heißt es in einem im Gerolzhöfer Amtsblatt veröffentlichten Hinweis, gelte in weiten Teilen des historischen Altstadtkerns ein Verbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen.
Dieses Verbot betrifft nach Angaben der Stadt insbesondere den Marktplatz und die daran angrenzenden Straßen. Es leitet sich von dem bundesweit geltenden Sprengstoffrecht ab. Dieses verbietet wegen erhöhter Brandgefahren das Abfeuern und Entzünden von Raketen und Böllern in der unmittelbaren Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen. Die Stadt Gerolzhofen bittet deshalb im Amtsblatt alle Bürgerinnen und Bürger, "dieses Verbot zum Schutz der Altstadt zu beachten".
Sprengstoffgesetz setzt legalem Böllern enge Grenzen
Grundsätzlich gilt darüber hinaus: Wer zum Jahreswechsel Böller und Raketen abfeuert, muss laut Sprengstoffgesetz mindestens 18 Jahre alt sein. Pyrotechnik, die unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften für den Einsatz durch jedermann zugelassen ist, darf auch nur an Silvester und Neujahr (31. Dezember und 1. Januar) entzündet werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können in Bayern mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belegt werden.
Wer nicht zertifizierte Böller, etwa illegal aus dem Ausland eingeführte Böller, entzündet, muss mit weitaus höheren Bußgeldern rechnen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Wer Menschen oder fremde Sachen von einem bedeutenden Wert gefährdet, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.