Die Silvesterfeierlichkeiten stehen bevor. Die Stadt Schweinfurt erinnert in einer Pressemitteilung an das bestehende Abbrennverbot von Feuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund für das von der Stadt mit einer Allgemeinverfügung im November 2020 erlassene Verbot ist der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses, das aus dem Jahr 1572 stammt und als eines der bedeutendsten Renaissancegebäude Süddeutschlands gilt. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2023/24.
Schweinfurt