Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH informiert in einer Pressemitteilung über die Entscheidung der Staatsregierung, dass ab dem Montag, 18. Januar, im ÖPNV eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Zulässig sind auch Masken mit einem FFP2 gleichwertigen Schutzstandard, wie etwa KN95 oder N95. Die allgemeine Pflicht gilt für Personen ab 15 Jahren, das heißt Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben von der neuen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.
Für jüngere Fahrgäste gilt weiterhin die bereits bekannte Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase, dabei muss es sich nicht um eine FFP2-Maske handeln. Unter sechs Jahren müssen Kinder keine Maske tragen. Das Fahrpersonal wird auf die Einhaltung der verschärften Maskenpflicht achten und bei Bedarf den Zustieg in den Bus verweigern. Auch die Polizei und der städtische Ordnungsdienst werden die Kontrollen im Stadtgebiet auf die erweitere Maskenpflicht hin ausdehnen.