Aussetzung. So heißt ein äußerst selten vor Gericht verhandelter Straftatbestand. Der Paragraf 221 Strafgesetzbuch bedroht mit Freiheitsstrafe, "wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm beizustehen verpflichtet ist und ihn damit der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt".
Schweinfurt