Ein Vorbehaltsgebiet für Windkraft gibt es bereits südlich von Euerbach und westlich der A 71, überwiegend auf Geldersheimer, zum kleinen Teil auf Sömmersdorfer Gemarkung. Um auf diesem "WK 55" an der Leusenberghöhe die Erschließung der Windenergie zu steuern, beschloss der Gemeinderat ein Flächenpooling zur Pachtgemeinschaft. Allerdings gab es im Gremium einigen Widerstand dagegen.
Das bisherige Vorbehaltsgebiet für Windkraft werde im Regionalplan zum Vorranggebiet, erläuterte Bürgermeisterin Simone Seufert in der Gemeinderatssitzung. Für diese Gebiete wurde gesetzlich Baurecht geschaffen, Windkraft ist dort privilegiert. Bei den Flächeneigentümern seien Projektierer bereits unterwegs. Das Thema Windkraft werde politisch vorangetrieben, sowohl vom Bund als auch vom Freistaat Bayern. "Es kommt so oder so", sagte sie. Als Bürgermeisterin in der Zuständigkeit der Gemeinde plädiere sie aber dafür, die Entwicklung mittels eines Flächenpoolings zu steuern.
Gemeinsam auftreten
Ziel dabei sei es, die Flächen zu bündeln, damit jeder, der dort Grundbesitz habe, beteiligt werde, so Seufert. Gemeinsam könne man beispielsweise den Abstand zur Wohnbebauung – zur Zeit bei 800 Meter – festlegen. Oder auch die Zahl der Windräder. Auch eine Bürgerbeteiligung könne bei einem gemeinsamen Auftreten geregelt werden.
Als Begleitung in diesem Prozess, als sogenannte "Windkümmerer", könne das Unternehmen "endura kommunal" aus Freiburg den Gemeinden Geldersheim und Euerbach helfen, sagte Seufert. Gefördert wird diese Begleitung in einem ersten Schritt vom Freistaat. Beim zweiten Schritt – Auswahlverfahren der Projektierer, Erstellung eines Leistungsverzeichnisses – könnten die Kosten auf den Projektierer umgelegt werden. Bei einem Auftaktgespräch mit den Eigentümern hätten sich alle für diesen Weg ausgesprochen. Auch beim gemeindeübergreifenden WK 12 bei Obbach gehe die Gemeinde gemeinsam mit Wasserlosen bereits diesen Schritt.
Den Prozess steuern
Sie halte es für ein Gerücht, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung dadurch steige, meinte die Obbacher Gemeinderätin Andrea Lettowsky. Deshalb beantrage sie eine Bürgerbefragung. Dagegen hielt die Bürgermeisterin, dass diese Entscheidung in der Zuständigkeit des Gemeinderates liege und auch die rechtliche Situation klar sei. Im Übrigen habe das Flächenpooling auch beim Obbacher WK 12 keinen großen Widerstand erfahren. Eine Bürgerbefragung würde suggerieren, dass dann dort keine Windräder kämen. Was mitnichten der Fall sei.
Dem stimmte Jonas Weigand zu, da allein die Flächeneigentümer bestimmen könnten. Man brauche überdies in Zukunft mehr saubere Energie. Zwar sei der Bedarf in Euerbach selbst bereits mit Erneuerbaren gedeckt. Aber man müsse die Industrie in Schweinfurt mitversorgen. Sehr viele Einheimische arbeiten schließlich dort. Ihn ärgere nur, dass in Südbayern ablehnende Bürgerbefragungen – allerdings nicht in einem Vorranggebiet – stattfänden, auf die die Staatsregierung reagiere. Dabei brauche das sogenannte Chemiedreieck dort zehn Prozent der bayerischen Energie.
Laut Lettowsky habe der Bundesrechnungshof überall Zielverfehlungen beim Aufbau der Windkraft erkannt. "Und wir in Euerbach sollen diese Politik mittragen?", fragte sie. Angesichts der sichtbaren Folgen des Klimawandels brauche man mehr Windkraft, unabhängig von der Situation in Euerbach, meinte SPD-Fraktionssprecher Jochen Kraft. Zudem seien Vorranggebiete privilegiert. Wenn ein Projektierer einen Eigentümer findet, dürfe er bauen. Wenn ein Gemeinderat das ablehne, würde er sich widerrechtlich verhalten, so Kraft. Das Landratsamt würde dann das Einvernehmen herstellen. Wenn man aber den Prozess steuere, könne man Einfluss nehmen, auch darauf, ob und wieviel beim Bürger hängen bleibe.
Drei Gegenstimmen
Hier widersprach der Obbacher Gemeinderat Günter Hutter, der nach eigenen Angaben als Flächeneigentümer beim WK 12 beteiligt ist. Er sei nicht dazu gefragt worden. Man müsse unterscheiden zwischen der Beteiligung der Eigentümer beim Flächenpooling und möglicher Beteiligungsmodelle der Gemeindebürger, warf Seufert ein. Es gehe beim Pooling vor allem auch um den sozialen Frieden unter den Grundstücksbesitzern.
Gegen die Stimmen von Hutter, Lettowsky und Daniel Höfer beschloss der Rat schließlich eine grundsätzliche Befürwortung der Windenergienutzung auf gemeindeeigenen Flächen. Zudem stimmte er, wiederum gegen die drei Mitglieder, dafür, dass die Gemeinde für das WK 55 eine Flächenpoolgemeinschaft bilden soll.