(ac) Es bleibt dabei: Auch in diesem Sommer soll es keine Ein-Euro-, Flatrate-, Koma-, All-Inklusive- und sonstige Billig-Sauf-Partys im Landkreis Schweinfurt geben. Das Bayerische Wirtschaftsministerium nimmt den Beginn der Freiluftsaison zum Anlass, um die Regierung von Unterfranken, Landratsämter und Gemeinden in einem mehrseitigen Schreiben „auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Unterbindung solch problematischer Veranstaltungen hinzuweisen“, wie es dort heißt.
„Für uns ändert sich dadurch erst einmal nichts“, sagt Thorsten Wozniak, Pressesprecher des Landratsamts in Schweinfurt. Bereits in den vergangenen Jahren habe das Ministerium solche Hinweise verschickt. Grundsätzlich gehe es darum, den Missbrauch und den übermäßigen Konsum von Alkohol zu verhindern, erklärt Wozniak. Dies sei im Gaststättengesetz geregelt und das Landratsamt habe schon in den vergangenen Freiluftsaisons auf dessen Einhaltung geachtet.
Nun weist das Ministerium noch einmal darauf hin. Bereits im Vorfeld verboten werden können demnach Partys, bei denen allein der Name darauf schließen lassen kann, dass das „Ziel der Veranstaltung in der Herbeiführung eines Alkoholrausches besteht“, heißt es in dem Schreiben. Auch Feiern, bei denen Getränke besonders billig oder zu einem niedrigen Pauschalpreis abgegeben werden, könnten untersagt werden. „Das wurde schon in den vergangenen Jahren vom Schweinfurt bereits so gehandhabt“, sagt Wozniak.
In der Freiluftsaison sei es allerdings leichter, entsprechende Partys zu untersagen, weil jede Veranstaltung eigens beantragt und genehmigt werden muss, so Wozniak. Anders bei Diskotheken. Sie hätten bereits eine gaststättenrechtliche Genehmigung. Sie nachträglich zur Einhaltung entsprechender Regelungen zu verpflichten, sei etwas schwieriger.
Erst Ende vergangenen Jahres hat das Landratsamt die Diskothek W3 aufgefordert, Doppeldeckerveranstaltungen – zwei Getränke zum Preis von einem – zu unterlassen und damit für mächtig Missstimmung im Discovolk gesorgt. Die Betreiber stoppten das Angebot, allerdings ist noch nicht endgültig entschieden, wie es mit dem Doppeldecker im W3 weitergeht. Denn die Betreiber haben gegen den Bescheid geklagt. So ging der Fall ans Verwaltungsgericht Würzburg, wo er bis heute liegt. „Das Verfahren ist noch offen“, sagt Wozniak, der sich deshalb nicht dazu äußern will. Man müsse erst das Urteil abwarten.