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GEROLZHOFEN: Frauen heimlich fotografiert und gefilmt

GEROLZHOFEN

Frauen heimlich fotografiert und gefilmt

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    Dass er über einen längeren Zeitraum heimlich Bilder und Videosequenzen erwachsener Frauen und einer Minderjährigen in der Damendusche eines Fitnesscenters mit seinem Handy aufgenommen hatte, das räumte der Angeklagte vor dem Gerolzhöfer Amtsgericht reumütig ein. Aufgrund der Beweislast blieb ihm auch gar keine andere Wahl. Dass er an dem Tag, an dem man ihm das Handwerk legte, aber eine Polizistin und einen Polizisten absichtlich verletzt haben soll, das will er so nicht auf sich sitzen lassen.

    Doch der Einspruch gegen den gegen ihn erlassenen Strafbefehl, könnte für den Mann zum Bumerang werden, wenn die Hauptverhandlung voraussichtlich im März im Gericht in Gerolzhofen fortgesetzt wird. Ohne, dass dies dem Angeklagten und seinem Verteidiger bis zur der Verhandlung bekannt war, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen nämlich einen draufgepackt.

    Zusätzlich zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wie es offiziell heißt, und dem mit Körperverletzung einhergehenden Widerstand gegen die Staatsgewalt wird dem 27-Jährigen neuerdings der Tatbestand der falschen Verdächtigung von Polizeibeamten zur Last gelegt. Das vom Angeklagten gegen die Polizisten angestrengte Strafverfahren wurde dagegen eingestellt. Zwei neu aufgetauchte Zeugen würden der Version des Angeklagten entscheidend widersprechen, so der Staatsanwalt. Deswegen werde ihm dieser Tage ein neuer Strafbefehl zugestellt.

    Überhaupt findet der Staatsanwalt, dass der Angeklagte mit dem bisherigen Strafbefehl eindeutig zu gut weggekommen sei. Das Strafmaß in Höhe von zehn Tagessätzen bewege sich im Rahmen eines kleinen Ladendiebstahl, so die unverhohlene Kritik des Staatsanwalts an dem Kollegen, der den ersten Strafbefehl erließ. Dieser sei bei der Festsetzung der Strafe zu milde gewesen, so der Staatsanwalt nun vor Gericht, zumal er wohl von einem vollen Geständnis ausging. Mit dem energischen Hinweis: „Es gibt neue Erkenntnisse, ich bin nicht mit der Strafe einverstanden“, hatte der Staatsanwalt die Katze aus dem Sack gelassen, nachdem der Angeklagte der Darstellung der verletzten Polizeibeamten und den von Zeugen zu Protokoll gegebenen Aussagen widersprochen hatte.

    „Ich bin nicht mit der Strafe einverstanden.“

    Staatsanwalt kritisiert Staatsanwalt

    Auch die 300 Euro, die er den Opfern angeboten hat und die bis auf eine Ausnahme angenommen wurden, könnten das nicht gut machen, was er ihnen durch die Verletzung ihrer Intimsphäre angetan habe, so der Staatsanwalt. Erschwerend komme der massive Widerstand gegen die Polizeibeamten hinzu. Hier glaubt der Staatsanwalt absolut nicht der Schilderung des Angeklagten, was in dem neuen Strafbefehl zum Ausdruck kommt. Unstrittig blieb auch in der Verhandlung die Tatsache, dass der Mann aus dem Raum Gerolzhofen in fünf Fällen zwischen Ende 2013 und Mitte April 2014 heimlich und unerlaubt Bilder sowie zum Teil auch Videosequenzen von Frauen aufgenommen hatte. Er tat das mit seinem Mobiltelefon in der Damendusche des Fitnessstudios.

    Ein kleiner Spalt unter der Tür hatte dies dem Mann ermöglicht, ehe er am 17. April 2014 aufflog. Eine Frau hatte das Handy am Boden bemerkt und umgehend die Polizei rufen lassen.

    Was nach dem Eintreffen einer Polizistin und eines Polizisten vor Ort geschah, darüber gehen die Meinungen auseinander. Nach Angaben der Beamten habe der Mann verneint, ein Handy zu haben und habe auch der Aufforderung, stehenzubleiben, nicht Folge geleistet.

    Als die Polizisten versuchten, den nur mit einem Badetuch bekleideten heimlichen Fotografen und Filmer festzuhalten, sei es diesem gelungen, sich aus dem Haltegriff zu befreien, worauf alle Beteiligten zu Fall kamen. Aber auch da habe er das Handy weiter fest an den nun nackten Oberkörper gepresst – das Badetuch war ihm entglitten –, bis es der Polizistin gelang, ihm das Telefon abzunehmen. Daraufhin sei der 27-Jährige nochmals mit drohender Geste auf sie zugegangen.

    Bei der Polizistin wurden eine Stauchung des verdrehten Handgelenks, eine Schulterzerrung und starke Kopfschmerzen diagnostiziert, bei ihrem Kollegen eine Rippenverletzung. Die erlitt er, als er bei dem Gerangel an die Wand gedrückt wurde.

    Ganz anders stellte der Angeklagte den Vorfall dar. Er betonte, sich zu keinem Zeitpunkt aktiv gewehrt, geschweige denn, um sich geschlagen zu haben. Da er nicht aufgefordert worden sei, das Handy auszuhändigen, habe er gar nicht gewusst, worum es ging. Mit anderen Worten: Er sei das Opfer gewesen.

    Das Angebot des Staatsanwalts, die Aussagen der neu aufgetauchten Zeugen während einer Sitzungsunterbrechung lesen zu können, reichte dem Verteidiger des Angeklagten nicht aus. Daraufhin setzte die Richterin die Hauptverhandlung bis zum neuen Termin aus.

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