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Michelau: Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert

Michelau

Friedhofsgebühren werden neu kalkuliert

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    Die Friedhofsgebühren waren Thema im Gemeinderat in Michelau.
    Die Friedhofsgebühren waren Thema im Gemeinderat in Michelau. Foto: Robert Neubig

    Zur jüngsten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Michelau im Steigerwald begrüßte Bürgermeister Michael Wolf neben dem Gemeinderatsgremium auch Jutta Martinelli und Katrin Lichosik von der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen.

    Jutta Martinelli verlas und erläuterte den Bericht und die Stellungnahme über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Michelau im Steigerwald. Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 wurde erteilt.

    Katrin Lichosik sprach über die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung. Die Kosten müssen alle vier Jahre neukalkuliert werden. Die Gebühren müssen kostendeckend kalkuliert werden. Nach ausführlichen Diskussionen und Anregungen wurde die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

    Es folgten einige Bauanträge. Zunächst soll das Wohnhaus im Saudrachshof saniert werden. Dem Antrag wurde zugestimmt. In Prüßberg soll ein zweistöckiges Wohnhaus teilweise abgerissen und mit einer Holzbauweise wieder aufgebaut werden. Unter verschiedenen Auflagen wurde dem Bauantrag zugestimmt. Eine informelle Anfrage betraf die Errichtung eines Gartenhauses in Michelau. Mit einigen Befreiungen wurde dem Antrag zugestimmt.

    Über die Erschließung von zwei Grundstücken wurde ausführlich beraten. Es mussten dabei die Unwetterschutzmaßnahmen, vorhandene Versorgungsleitungen und die wasserrechtliche Situation beachtet werden. Das Wasserwirtschaftsamt und die Untere Naturschutzbehörde müssen noch zustimmen. Die Gemeinde stimmt der Erschließung zu. Die Entscheidung nach der baurechtlichen Zulassung durch die Ämter steht noch aus.

    Eine informelle Anfrage betraf den Bau von drei Wohnmobilstellplätzen. Bei den gastfreundlichen Direktvermarktern sollen die Wohnmobile eine Nacht stehen können. Eine rechtliche Grundlage liegt vor, und eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Die Gemeinde nahm die Anfrage zur Kenntnis.

    Die Umsetzung der Gigabit Richtlinie stand nun zur Beratung. Im Los 1 sind die einzelnen Gemeindeteile aufgeführt. Für die Bimbachsmühle, die Haudersmühle, den Seehof und den Tannenhof gibt es das Los 2. Damit sollen auch die Aussiedlerhöfe mit dem schnellen Internet erreicht werden.

    Die Kapelle in Neuhof soll neue Fenster und eine neue Eingangstür erhalten. Es sind noch nicht alle Angebote abgegeben worden.

    Der Auftrag der Kanalbefahrung für die Gemeindeteile Michelau, Sudrach und Neuhausen wurde vergeben.

    Das Kriegerdenkmal an der Kirche in Michelau wurde nach der Renovierung wieder errichtet. Das Umfeld wurde fertiggestellt. Die Anpflanzung übernahm die Eigenheimervereinigung Michelau.

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