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SCHWEINFURT: Fünf Euro auf unbekanntem Unterkonto

SCHWEINFURT

Fünf Euro auf unbekanntem Unterkonto

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    „Falsche Versicherung an Eides statt“ lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft an einen Hartz-IV-Bezieher, weil er auf einem Fragebogen über seine Vermögensverhältnisse gegenüber der Gerichtsvollzieherin zwei Bankkonten verschwiegen haben soll. Der Mann wusste nichts von diesen, sagt er. Das Strafverfahren gegen ihn stellt der Amtsrichter gegen 20 Stunden gemeinnützige Arbeit ein.

    Gläubiger hoffen auf Geld vom Angeklagten, das der offenbar nicht hat. Für die eidesstattliche Versicherung darüber muss er jegliches Vermögen angeben, insbesondere auch Bankkonten. Er habe nur eines, sagt der 50-Jährige, ein Girokonto bei einer regionalen Genossenschaftsbank, auf dem sich nicht viel bewege. Er brauche es, um bargeldlos Hartz IV zu erhalten: „Am Monatsanfang kommt das Geld, ich hebe es ab – das war's“, sagt der Mann.

    Dass die Bank für ihn offenbar zwei Unterkonten angelegt hat – eines für Gewinnsparen und eines für den Genossenschaftsanteil – davon habe er keine Ahnung gehabt, beteuert der 50-Jährige. Konten, von denen er nichts wisse, könne er auch nicht verschweigen. Insofern habe er gegenüber der Gerichtsvollzieherin jedenfalls keine falschen Angaben an Eides statt gemacht.

    Den Gläubigern – so stellt sich heraus – ist jedenfalls so gut wie nichts vorenthalten worden, allenfalls fünf Euro. „Glauben Sie, dass ich deswegen ein Konto verschweige?“, fragt der Angeklagte. Allenfalls eine fahrlässige Begehungsweise hält angesichts dieser Umstände der Amtsrichter für gegeben, sicher keinen Vorsatz. „Das schreit nach einer Einstellung“, sagt er über die offenkundige Lappalie. Der Anklagevertreter stimmt zu. Gegen 20 Arbeitsstunden für eine gemeinnützige Institution wird das Verfahren gegen den nicht vorbestraften 50-Jährigen beendet.

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