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KREIS SCHWEINFURT: Für die Tagesmutter gibt's Zuschuss

KREIS SCHWEINFURT

Für die Tagesmutter gibt's Zuschuss

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    Für Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren wollen oder müssen, wird die Tagespflege immer wichtiger. Nach Kindergärten und Krippen werden nun auch die Kosten für die Betreuung durch eine Tagesmutter von Staat und Kommunen bezuschusst. Jedoch nur, wenn diese eine entsprechende Qualifizierung vorlegen kann.
    Für Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren wollen oder müssen, wird die Tagespflege immer wichtiger. Nach Kindergärten und Krippen werden nun auch die Kosten für die Betreuung durch eine Tagesmutter von Staat und Kommunen bezuschusst. Jedoch nur, wenn diese eine entsprechende Qualifizierung vorlegen kann. Foto: FOTO dpa

    Eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik brachte Licht ins Dunkel, legte Zahlen vor, die es bislang nicht gab. Wie viele Kinder unter drei Jahren werden tatsächlich in Kindergärten, Krippen oder auch von Tagesmüttern betreut? Verlässliche Zahlen gab es lange nicht, die Daten werden erst seit diesem Jahr erfasst. Die Antwort kam im März. Nach Auswertung der Statistiker werden bundesweit 6,8 Prozent auch außerhalb der Familie betreut. Zum Vergleich die Zahlen aus dem Landkreis, Stichtag 31. Dezember 2006: Von den rund 2700 Kindern unter drei Jahren wurden 18 Prozent in Einrichtungen und in der Kindertagespflege betreut. 13,7 Prozent in Kindergärten und Krippen, 4,4 Prozent von Tagesmüttern.

    Laut Jugendamtsleiter Alfred Rösch gibt es für die im Vergleich hohe „Versorgungsquote“ zwei Erklärungen. Zum einen die „Ressourcen“ in den Kindergärten, die durch die sinkende Zahl der eigentlichen Kindergartenkinder frei werden. Zum anderen mache sich bezahlt, dass der Kreis mit „dem Ausbau der Kindertagespflege schon sehr frühzeitig ein zweites, wichtiges Standbein in der Betreuung geschaffen hat“. 1992 wurde ein Fachdienst eingerichtet, der den qualifizierten Auf- und Ausbau der Tagespflege zum Ziel hatte.

    Zwei Sozialpädagoginnen kümmern sich um das Angebot, prüfen auch die Qualifikation von Tagesmüttern, erteilen Zulassungen. Grundsätzlich braucht jeder, der ein fremdes Kind betreut, eine Erlaubnis des Jugendamtes. Auch wenn er ein Verwandter dritten Grades ist, zum Beispiel die Tante. Ausnahmen gelten nur für Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen oder Sozialpädagogen.

    Festgelegt ist dies im neuen Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Die Kindertagespflege, so Udo Schmitt vom Jugendamt, wird nicht nur durch das neue Elterngeld an Bedeutung gewinnen. Dass Eltern schneller wieder in den Beruf einsteigen, sei die eine Seite, dass Arbeitgeber dies immer mehr anfordern, die andere. Die Tagespflege wird als Ergänzung der Betreuung in festen Einrichtungen gesehen, soll das auffangen, was feste Einrichtungen nicht leisten können. Bezuschusst werden die Beiträge, die Eltern für eine Tagesmutter zahlen, nur, wenn diese eine entsprechende Qualifizierung vorlegen kann. In Zusammenarbeit mit der Stadt Schweinfurt, dem Landkreis Haßberge und dem Bildungsträger gfi sind im November 2006 entsprechende Kurse angelaufen. Gefordert werden 60 Stunden Grundqualifikation (ab September 2008 sogar 100) sowie eine jährliche Fortbildung von 15 Stunden. Auch unangemeldete Kontrollen müssen akzeptiert werden.

    Nur dann fördern Freistaat und Kommunen die Betreuung über Tagesmütter. Für drei bis vier Stunden pro Tag beispielsweise schießen sie pro Jahr knapp 1000 Euro zu dem Beitrag zu, den Eltern zahlen müssen. Außerdem übernimmt der Landkreis Fortbildungskosten, zahlt gewisse Versicherungsbeiträge. Der Beitrag, den Eltern zahlen sollen, orientiert sich an denen der Kindergärten und Krippen. Bei bis zu vier Stunden täglich sind dies beispielsweise 80 Euro.

    Den Kreis kostet das neue Konzept, das nach Zustimmung des Jugendhilfeausschusses ab Oktober in Kraft tritt, nach Abzug staatlicher und kommunaler Förderung rund 213 000 Euro; bei kalkulierten 72 Tagespflegekindern.

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