177 Bürgerinnen und Bürger aus Gernach, aber auch aus umliegenden Ortschaften haben das Anliegen des Gemeinderats der Gemeinde Kolitzheim unterstützt, für den am Berghof in Gernach geplanten Funkmast einen anderen Standort zu suchen. Die Liste mit den Namen der 177 Personen, die unterschrieben hatten, sowie die Original-Belege mit den Unterschriften, übergaben Elke Dressel und Erhard Scholl an Landrat Florian Töpper. Das berichtet Erhard Scholl (für die Unterschriftenaktion "Funkmastverlegung Berghof") in einer Pressemitteilung, der auch die folgenden Inforationen entnommen sind.
Der Landrat sprach den beiden seine Anerkennung für das bürgerliche Engagement aus, nahm auch zur Kenntnis, dass durch die Vielzahl der Unterschriften deutlich wird, dass die Verlegung des Funkmaststandortes der Wunsch vieler Gernacherinnen und Gernacher und weiterer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kolitzheim sei. Sie wünschen sich den Erhalt des schönen Ausblicks Richtung Rhön und Steigerwald. Töpper sicherte zu, dass diese Willensbekundung in die weiteren Überlegungen zu den nächsten Schritten der Bearbeitung des Bauantrags "Funkmast Berghof Gernach" eingehen werde. Allerdings seien die Grundlagen der Entscheidung darüber die baurechtlichen Erwägungen und Vorgaben.
Aussichtspunkt wird beeinträchtigt
Zum Hintergrund: Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hatte am 24. Oktober den Bauantrag "Errichtung eines Mobilfunkmastes in Gernach am Berghof" zu beraten. Mit Hinweis auf die Beeinträchtigung des Aussichtspunktes durch den Funkmast in unmittelbarer Nähe des Aussichtspunktes beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Antragsteller zu bitten, eine Standortverlegung in nordwestliche Richtung, in die Nähe des Waldes zu verlegen. Eine Verlegung um circa 400 Meter würde das Problem lösen. Der Antragsteller lehnte die Überprüfung des Standortes ohne weitere Begründung ab.
Einhellig äußerte der Gemeinderat Unverständnis und Ärger über dieses unkooperative Verhalten des Bauherrn und verweigerte einstimmig in der Sitzung am 5. Dezember ein zweites Mal die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Daher geht der Bauantrag mit der Mitteilung der gemeindlichen Ablehnung an das Landratsamt. Das Landratsamt entscheidet, ob eine Prüfung des beantragten Standortes notwendig ist - oder nicht. Bei diesem Sachstand entstand die Idee, den Gemeinderat durch eine Willensäußerung der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.