Gästeführungen können wie folgt stattfinden: Gäste mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung bzw. die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Erkrankten hatten, können nicht an Führungen teilnehmen. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist erforderlich. Bei Gästeführungen kommt der Einsatz der „Personenführungsanlage“ (Audio-Guide) zum Einsatz. Bei Innenbesichtigungen gilt die 3G-Regel sowie das Tragen einer medizinischen Maske. Der Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis muss verpflichtend vorgelegt werden und wird überprüft. Bei Zuwiderhandlung dieser Schutzmaßnahmen wird die Teilnahme an Führungen verwehrt. Führungen können kurzfristig abgesagt werden.
SCHWEINFURT