Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten
Stadt Schweinfurt
Icon Pfeil nach unten

SCHWEINFURT: Geklaut aus einer Notlage heraus?

SCHWEINFURT

Geklaut aus einer Notlage heraus?

    • |
    • |

    Außergewöhnlich war dieser Prozess am Jugendschöffengericht allein schon deshalb, weil unter „normalen Umständen“ frühestens im Sommer verhandelt worden wäre. Dass der angeklagte Bandendiebstahl im März auf der Tagesordnung stand, hatte mit der verfügten Ausreiseaufforderung an die drei Angeklagten zu tun. Die 21- bis 24-Jährigen stammen aus Russland, haben erfolglos Asyl beantragt. Bis Ende März müssen sie Deutschland verlassen, deshalb der vorgezogene Termin.

    Laut Anklage hat das Trio – ein Ehepaar und ein Bekannter, die in einer Unterkunft im Landkreis wohen – von September 2013 bis zur Verhaftung im Januar 2014 Beutezüge durch Geschäfte im Raum Schweinfurt veranstaltet. Bei Saturn, C & A, H & M, im Kaufland und dem Euro-Rastpark in Werneck entwendeten sie Elektrogeräte, MP3-Player, Mobilfunktelefone und Kleidung. Der Wert der Waren lag bei rund 4000 Euro. Die Waren deponierten sie in Schließfächern in der Stadtgalerie. Ins Netz gingen sie der Polizei, weil ein Hausdetektiv die Polizei rief. Beim letzten Diebstahl am 22. Januar 2014 klickten die Handschellen.

    Beim Prozess gestanden alle die Taten ein. Sie seien allerdings nicht, wie angeklagt, erwerbsmäßig als Bande tätig gewesen, sondern aufgrund einer Notlage zu Straftätern geworden. Bei der 21-Jährigen sei eine Zahnoperation nötig geworden, die Behörden hätten die Übernahme der Kosten abgelehnt. Weil man sich nicht anders zu helfen wusste, sei man auf die Idee zu kommen, Waren zu stehlen, sie zu verkaufen und mit dem Geld die OP zu zahlen.

    Nur: Die Angeklagten fanden keinen Hehler, die Polizei bei der Durchsuchung der Unterkunft und der Schließfächer aber ein ganzes Warenlager. Zweites Problem: Die Zahn-OP wurde doch noch genehmigt, ist mittlerweile auch erfolgt.

    Das Gericht verurteilte das Trio nicht wegen Banden-, sondern wegen Ladendiebstahls. Die Urteile waren dementsprechend milde. Die beiden Männer als Haupttäter erhielten zehn beziehungsweise acht Monate Gefängnisstrafe auf Bewährung, die Frau, weil nur zweimal dabei, kam mit einer Geldstrafe davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden